Mindestlohn | | Nr. 334/17
Dringlichkeitsantrag ist eine kalkulierte Empörung am falschen Ort
Zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion in der heutigen (13. Oktober 2017) Landtagssitzung zum Thema „Keine Abweichung der Dokumentationspflicht beim Mindestlohn äußerte sich der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Lukas Kilian:
„Ihr Antrag ist ein bundespolitisch motivierter Auftritt von Frau Nahles, aber kein „Schlag in die Fresse“, sondern eine kalkulierte Empörung am falschen Ort.
Was ist Sinn und Zweck von Dokumentationspflichten? Sie stellen sicher, dass der Mindestlohn für jede Arbeitsstunde bezahlt wird. Dafür besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Aber nur, weil Arbeitsministerin Andrea Nahles den Ausführungen von Wolfgang Kubicki gestern bei Maybrit Illner nicht gewachsen war, tönte sie, dass der Mindestlohn unterhöhlt, werde, neue Standards geschaffen und Teilzeitbeschäftigte aus der Dokumentationspflicht ausgenommen wären. Das ist falsch!
Frau Nahles hat als Arbeitsministerin selbst richtig erkannt, dass die Dokumentationspflichten nur dort sinnvoll sind, wo sie den Erhalt des Mindestlohnes sicherstellen müssen. Nahles selbst war es, die mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung Ausnahmen von der Dokumentation geschaffen hat. So braucht es keine Dokumentation, wenn in einem Vollzeit-Anstellungsverhältnis mehr als 2.958 € verdient werden.
Denn selbst Frau Nahles geht davon aus, dass hier die geringfügige Beschäftigung nicht unter den Mindestlohn fällt. Wer ein geregeltes Einkommen hat, der arbeitet nur zusätzlich, wenn es sich lohnt. Wir haben uns in der Regierungskoalition ebenfalls mit den Dokumentationspflichten auseinandergesetzt. Wir meinen, dass die Ausnahmeregelung von Frau Nahles nicht weit genug geht. Denn auch wer in einem Teilzeit-Anstellungsverhältnis gut verdient, wird in einer geringfügigen Beschäftigung nicht unter Mindestlohn arbeiten.
Wir fordern daher nicht den Mindestlohn durch die Hintertür abzuschaffen, sondern allein, die unnötige Dokumentation dort einzuschränken, wo klar ist, dass der Mindestlohn gezahlt wird.
Daher lehnen wir den Antrag der SPD-Fraktion ab.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel