| Nr. 459/11
Dr. Christian von Boetticher zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gebührenstabilität
Nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) angekündigt hat, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgelegten Bedarfe nur in reduziertem Umfang anzuerkennen, hat sich auch die AG-Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2011 mit der Frage der Beitragsstabilität befasst.
Dazu teilt der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzende der AG-Medien, Dr. Christan von Boetticher, mit:
„Die AG-Medien fordert, die Höhe des neuen Rundfunkbeitrages erst nach Einführung und Evaluation durch die KEF neu festzusetzen. Bis dahin soll es bei der bisherigen Höhe von 17,98 Euro bleiben.
Die Bürger erwarten zu Recht Beitragsstabilität. Die Verwaltungsvereinfachung im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung lässt erwarten, dass es zu Einsparungen kommen kann. Außerdem muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Beitrag zu einer noch wirtschaftlicheren Verwendung der Mittel leisten. Dazu ist auch erforderlich, dass die Regierungschefs der Länder, aber auch die Rundfunkanstalten selbst sich stärker mit dem Handlungsauftrag und den Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen. Die Diskussion um eine Erhöhung der Beiträge kann deshalb zurzeit nicht auf der Agenda stehen.“
Der CDU-Abgeordnete strich heraus, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung trotz mancher Kritik für alle Bürger deutliche Vorteile bringen werde:
„Das neue System schafft mehr Beitragsgerechtigkeit und die lästigen GEZ-Kontrollen in privaten Haushalten werden wegfallen. Wir appellieren an alle Landtage, die noch nicht über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschieden haben, dieser Reform zuzustimmen.“
Von Boetticher machte allerdings deutlich, dass es erforderlich sei, die Auswirkungen des Staatsvertrages in den kommenden Jahren sehr gründlich zu evaluieren und gegebenfalls anzupassen. Er verwies als Beispiel auf die Protokollerklärung des Landes Schleswig-Holsteins zu dem Staatsvertrag (DS 17/1336 S. 35), die darauf abziele, die Beitragpflichtigkeit von Kfz möglichst bald abzuschaffen. In gleicher Weise seien auch die Beitragsstaffelungen für Betriebe genau zu beobachten.
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Max Schmachtenberg
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