Wahlrecht | | Nr. 250/16
Die von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Wahlrechtsänderungen reichen nicht aus
Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat die heute (01. Juni 2016) im Innen- und Rechtsausschuss von SPD, Grünen und SSW beschlossenen Änderungen wahlrechtlicher Vorschriften als nicht ausreichend bezeichnet.
„Leider bleiben die Reformen der Koalition weit hinter den Erwartungen zurück. Kommunen brauchen Handlungsfähigkeit. Hierfür tun die Regierungsfraktionen nicht genug“, sagte Nicolaisen in Kiel.
Zumindest hätten die Koalitionsfraktionen der von der CDU-Landtagsfraktion geforderte Mehrheitsklausel zugestimmt. Damit seien die derzeit sichtbaren Verwerfungen, wonach absolute Stimmenmehrheiten bei der Wahl nicht zu absoluten Mehrheiten in Kommunalparlamenten führen, künftig nicht mehr möglich. „Alles andere wäre den Menschen auch nicht zu vermitteln gewesen“, so Nicolaisen.
Leider seien SPD, Grüne und SSW nicht dazu bereit gewesen, angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Kommunalparlamente eine vier-Prozent Sperrklausel einzuführen.
„Damit werden die Kommunalparlamente auch weiter gerade bei wichtigen umstrittenen Entscheidungen gelähmt. Die CDU-Fraktion wird sich weiter für handlungsfähige Kommunalparlamente einsetzen und das Thema auf der Tagesordnung behalten“, so Nicolaisen.
Gleiches gelte für die Mandatsberechnung. Die von der CDU geforderte Rückkehr zu D\\'Hondt hätte die Bildung von Mehrheiten vereinfachen können. „Leider ist die Koalition hinter unseren Entwurf zurück gefallen“, so die CDU-Abgeordnete.
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Max Schmachtenberg
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