Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren

| Nr. 335/08

Die Stärkung des politischen Ehrenamtes sollte im Mittelpunkt einer Reform der Kreisordnung stehen

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Es gilt das gesprochene Wort!

„Im Mittelpunkt einer Reform der Kreisordnung sollte die Stärkung des politischen Ehrenamtes stehen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (FDP-Antrag, Drs. 16/2261). Das Kräfteverhältnis zwischen Hauptamt und Ehrenamt habe sich im vergangenen Jahrzehnt zu Ungunsten des Ehrenamtes entwickelt. Die Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse der Abgeordneten müssten gestärkt werden. Dies könne beispielsweise durch die Wiedereinführung des früheren Kreisausschusses geschehen. Kalinka: „Es gilt, die sachgerechte Balance wieder herzustellen. Ehren- und Hauptamt sind gemeinsam für die Erledigung der freiwilligen kommunalen Aufgabenstellungen in den Kreisen zuständig.“ Die Koalition werde dazu Vorschläge unterbreiten, die CDU-Landtagsfraktion befürworte die Stärkung des - politischen Ehrenamtes. Im FDP-Antrag werde auf dieses zentrale Thema nicht eingegangen.

Zu den einzelnen in dem Gesetzentwurf eingebrachten FDP-Vorschlägen zur Änderung der Kreis- und Gemeindeordnung bemerkte Kalinka:

- „Abgestimmt wird, wenn niemand widerspricht, offen durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel“, so der FDP-Antrag. Dies sei nicht sachgerecht und angesichts der bisher guten Praxis nicht nachvollziehbar. Die Bürger hätten ein Recht darauf zu wissen, wie ihre Vertreter zu welchen Positionen abstimmten. Einen Abstimmungsschutz im Sinne von Vertraulichkeit öffentlicher Entscheidungen kenne das kommunale Verfassungsrecht in der Regel und im Grundsatz aus guten Gründen nicht. Dies allein dadurch zu ermöglichen, dass ein Gemeindevertreter oder Kreistagsabgeordneter dies beantrage, wie dies nach dem FDP-Antrag möglich wäre, würde im Übrigen eine Reihe von Sitzungen langatmiger und langweiliger machen, wenn dies tatsächlich so praktiziert würde.

- „Über den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt der Kreistag im Einzelfall“, so der FDP-Antrag. Bislang heißt es in der Gemeinde- und Kreisordnung: „… allgemein oder im Einzelfall“. Auch hier gilt: Ein Veränderungsbedarf ist nicht erkennbar. Bei einigen Themen ist von vornherein klar, dass diese nicht öffentlich sind, insoweit ist auch die Formulierung „allgemein“ nicht zu beanstanden.

- Hinsichtlich der Wahlverfahren in Gemeinden und Kreisen wünscht die FDP ein anderes, aus ihrer Sicht gerechteres und die kleineren Fraktionen/Gruppierungen eher berücksichtigendes Verfahren. Dies entspricht der Initiative von Bündnis 90/Die Grünen allgemein zum Wahlrecht, wie jüngst im Landtag eingebracht. Wir werden darüber im Innen- und Rechtsausschuss die Argumente wägen.

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