Schuldenbremse | | Nr. 94/20
Die Schuldenbremse darf nicht angetastet werden
Ole-Christopher Plambeck, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (9.3.20) zu den Plänen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, eine Entlastung stark verschuldeter Kommunen durch eine Altschuldenhilfe mittels Aussetzung der Schuldenbremse zu ermöglichen:
„Das ist mit uns nicht zu machen, wir halten das für den falschen Weg. Damit würden gerade die Kommunen bestraft, die in den vergangenen Jahren solide gewirtschaftet haben. Es wäre das falsche Signal an die Kommunen, es wäre aber auch insgesamt das falsche Signal, wieder Gelder aus dem Füllhorn zu verteilen.
Das gilt auch für Zeiten wie jetzt, in denen die Länder finanziell recht gut aufgestellt sind und Rücklagen geschaffen haben, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein und die Versäumnisse an Investitionen beispielsweise in die Infrastruktur nachzuholen.
Auch würde ein zeitweises Aussetzen der Schuldenbremse wenig Wirkung zeigen: Es fehlen die Fachkräfte, die bei der Umsetzung entsprechender zusätzlicher Wirtschaftskraft ihren Beitrag leisten zu können.
Als CDU bleiben wir also dabei: Die Schuldenbremse darf nicht angetastet werden, um zukünftige Generationen vor einer Schuldenfalle zu schützen.“
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Max Schmachtenberg
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