Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 017/09

Die Pläne zur Modernisierung des Sparkassengesetzes sind wohlüberlegt

Zur Pressemitteilung der Fraktion von Bündnis \'90 / Die Grünen zur geplanten Modernisierung des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes erklärt der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:

Überfordert mit der Situation der Sparkassen sind erkennbar und ausschließlich Bündnis \'90 / Die Grünen. Denn sie sind nicht in der Lage, langfristige Strategien und kurzfristige Rettungsmaßnahmen zu unterscheiden.“

Die von den Koaltionsfraktionen angedachte Beteiligungsmöglichkeit innerhalb des Sparkassensektors würde finanzschwachen Sparkassen die strukturelle Möglichkeit eröffnen, durch die Minderheitsbeteiligung einer finanzstarken Sparkasse zusätzliches Eigenkapital zu erhalten. Ausgangspunkt für diese Überlegungen sei dabei weder die aktuelle Finanzmarktkrise noch die Situation der Sparkasse Südholstein gewesen, so Koch, sondern ausschließlich das Bestreben, die regionale Struktur der Sparkassen zu erhalten und dauerhaft eine angemessen Eigenkapitalausstattung sicherzustellen. Die entsprechenden Überlegungen hätten deshalb bereits im Jahre 2005 Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden.

Gleichwohl hätten die Koaltionsfraktionen bislang weder einen Gesetzentwurf angekündigt noch in die Beratungen eingebracht, sondern lediglich Presseberichterstattungen zu entsprechenden Überlegungen in den Fraktionen bestätigt. Gerade weil in diesem sensiblen Bereich absolute Sicherheit über die rechtlichen Konsequenzen gegeben sein müsse, sei eine intensive rechtliche Prüfung erforderlich. Bereits im letzten Jahr hätten die Koalitionsfraktionen deshalb ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages eingeholt. Die dreiundzwanzig Seiten umfassende Stellungnahme bestätigt unsere Rechtsauffassung, lässt allerdings noch einige Detailfragen offen, so dass weiterer Klärungsbedarf besteht, so Koch.

Ein Zusammenhang zu der von der Landesregierung in Aussicht gestellten Garantieerklärung, mit der bilanzrechtlich gebotene Abschreibungen auf die Beteiligung der Sparkassen an der HSH Nordbank vermieden werden sollen, ergäben sich ausschließlich dadurch, dass von den Sparkassen erwartet werden könne, zunächst alle eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor das Land im Rahmen einer kurzfristigen Rettungsmaßnahme in die finanzielle Verantwortung genommen wird. Eine Änderung des Sparkassengesetzes sei genau solch eine Hilfe zur Selbsthilfe. Anstatt weiterhin politische Schaukämpfe auszutragen, sollten sich Bündnis 90 / Die Grünen lieber ernsthaft daran beteiligen, Lösungen für die schwierige Situation unserer Sparkassen zu finden, betonte Koch abschließend.

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