| Nr. 452/15

Die notwendige Gesundheitskarte für Flüchtlinge darf keine Ausweitung der Leistungen beinhalten

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat die bevorstehende Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung begrüßt. Entscheidend bleibe, dass diese nicht mit einer Ausweitung der Leistungen verbunden sei.

„Mit der Gesundheitskarte können Flüchtlinge unbürokratischer als bislang versorgt werden“, sagte Damerow heute (13. Oktober 2015) in Kiel.

Sie betonte, dass die Kosten nicht zu Lasten der Beitragszahler gehen, sondern vom Land übernommen werden. Auch werde das Leistungsniveau nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beibehalten. Dieses stellt auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen ab.

„Es geht um eine Vereinfachung der Verfahren, nicht um zusätzliche Einreiseanreize“, stellte die CDU-Abgeordnete klar.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern