| Nr. 342/10

Die Neuregelung von Hartz IV ist transparent und gerecht!

In der aktuellen Stunde zur Berechnung der Regelsatzleistung nach ALG II der Bundesregierung hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, die pauschale Kritik der SPD an den neuen Regelsätzen zurück gewiesen.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil die Berechnungsgrundlagen der rot/grünen Koalition für verfassungswidrig erklärt hatte: „Jetzt macht sich rot/grün vom Acker, und wir dürfen die Fehler ausbügeln.“

Von Boetticher forderte die Opposition zu einer konstruktiven Diskussion über die Neuberechnung der Regelsätze auf:

„Hören Sie auf, sich einer ehrlichen Debatte zu verweigern. Sagen Sie den Menschen endlich, wie hoch der Regelsatz Ihrer Meinung nach sein soll. Sagen Sie Ihnen, was Ihrer Meinung nach zur Grundsicherung gehört, und was nicht. Aber hören Sie auf mit Ihren pauschalen Floskeln, die Neuberechnung sei „kaltherzig“ und „unsozial“.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil ausdrücklich die bei der Neuberechnung zur Grundlage genommenen Daten des Statistischen Bundesamtes als geeignete Grundlage bezeichnet:

„Deshalb kann von einer Kungelei im Hinterzimmer überhaupt keine Rede sein“, so von Boetticher. Die Neuregelung komme den beiden zentralen Vorgaben des Verfassungsgerichtes nach: Es gebe nun eine exakte und nachvollziehbare Berechnung der Grundsicherung. Und es gebe einen eigenen Regelsatz für Kinder.

„Ich warte immer noch auf die Nennung einer konkreten Leistung, die Ihrer Meinung nach zusätzlich in die Regelsätze aufgenommen werden sollte“, forderte von Boetticher.

Im Hinblick auf die Höhe der Regelleistung bezog sich von Boetticher auf einen Artikel der Spiegel-Ausgabe Nr. 40: Dort wird eine ehemalige Hartz IV-Familie beschrieben. Nachdem der Vater eine Vollzeitstelle mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro annahm, hat er mit seiner Familie weniger zum Leben, als vorher mit Hartz IV und einem kleinen Hinzuverdienst:

„Ich habe hohen Respekt für jeden, der morgens aufsteht und durch seine eigene Arbeit den Lebensunterhalt seiner Familie bestreitet. Diese Menschen müssen dann aber auch mehr verdienen, als sie über Hartz IV als Grundsicherung erhalten würden“, so von Boetticher.

Der CDU-Fraktionschef erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der im Beispiel geschilderte Stundenlohn in Höhe von 8,50 Euro nicht unter der SPD-Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn liege.

„Deshalb demonstrieren Sie ruhig für höhere Hartz IV-Sätze. Wir reden in dieser Zeit mit den Menschen, die in diesem Land arbeiten und dadurch erst die Zahlung von Sozialleistungen möglich machen. Die neuen Regelungen sind transparent, und sie sind auch angemessen“, erklärte von Boetticher abschließend.

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