| Nr. 245/11

Die Küstenschutzabgabe ist ein wesentlicher Beitrag zum Abbau des strukturellen Defizits

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christian von Boetticher, hat in der Debatte über die Küstenschutzabgabe an bestehende Koalitions- und Landtagsbeschlüsse erinnert:

„Wir haben gemeinsam die Landesregierung gebeten, Alternativen zu Küstenschutzabgabe zu prüfen. Dazu gibt es entsprechende Landtagsbeschlüsse Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, so von Boetticher in Kiel.

Er rate sehr dazu, dem entsprechenden Bericht der Landesregierung nicht vorzugreifen.

„Auch wenn es aufgrund der Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer derzeit Schwierigkeiten bei der Berechnung der Küstenschutzabgabe gibt, so ist sie ein wesentlicher Beitrag zum Abbau des strukturellen Defizits“, betonte der CDU-Fraktionschef. Mit der Küstenschutzabgabe sei geplant, erhebliche Mittel des Bundes und der EU zu kofinanzieren.

„Auf diese Mittel können und wollen wir im Sinne eines hochwertigen Küstenschutzes nicht verzichten“, so von Boetticher. Deshalb könnten die Berechnungsschwierigkeiten allenfalls zu einer Verschiebung der Erhebung führen, bis eine rechtssichere Erhebung möglich sei.

Die CDU stelle selbstverständlich keine der vereinbarten und beschlossenen Bausteine in Frage, bevor es keine klare und belastbare Alternative gebe, mit der Einsparungen im Landeshaushalt in gleicher Höhe erzielt werden könnten.

„Die CDU steht zum vereinbarten Abbau des strukturellen Defizits. Wer bereit sein sollte, eine Lücke zu reißen, der muss auch sagen, wie er diese füllen will“, so von Boetticher abschließend.

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