Werner Kalinka

Werner Kalinka
Senioren

| Nr. 218/12

Die Gesetzestexte des Kommunalverfassungsrechts sollen bürger- und ehrenamtsfreundlicher werden

Im Rahmen der heutigen Beratung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zum Thema „Ehrenamt“ wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW auch eine Initiative der Koalitionsfraktionen zur verbesserten Systematisierung und Lesbarkeit des Kommunalverfassungsrechts beschlossen (Antrag Ds 17/2505).

Dabei geht es nicht um die Inhalte des Kommunalverfassungsrechts, sondern allein um die systematische Ordnung der Gesetzestexte (Einteilung in Teile, Abschnitte und Unterab-schnitte, Umfang der einzelnen Paragraphen und die Paragraphenfolge und Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften). Diese redaktionelle Neuordnung, deren Ausarbeitung mehr Zeit erfordert, als in den jüngsten Beratungen des neuen Kommunalverfassungs-rechts zur Verfügung stand, soll die Gesetzestexte übersichtlicher und einfacher handhab-bar machen.

Hierzu erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, als maßgeblicher Initiator dieser Initiative:

„Die Geschäftsgrundlagen der schleswig-holsteinischen Kommunaldemokratie sollten für Jedermann leicht verständlich und zugänglich sein. Es freut mich, dass dieser über den Wahltag hinaus gedachte Anstoß von mehr als nur den Regierungsparteien getragen wird.

Die Landesregierung wird dem Landtag nun einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Gemeinde-, Amts- und Kreisordnung sowie das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit neu und verständlich geordnet werden. Unser Anstoß hat zum Ziel, dass die zur Kommunalwahl 2013 gewählten Vertreter ihre Arbeit mit verbesserten und übersichtlicheren Gesetzestexten beginnen können.“

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern