Zur aktuellen Thematik um die Verzögerung bei der Auszahlung der Corona-Beihilfen für Unternehmen erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Hans-Jörn Arp:
"Die Europäische Union sollte öfter auf unsere hilfreichen Hinweise hören. Bereits im vergangenen April haben wir darauf hingewiesen, dass europarechtliche Vorgaben für Wirtschaftshilfen während der Corona-Epidemie zu Problemen führen würden.
Daher haben wir gefordert, das Beihilferecht der EU temporär und für den Zweck der Corona-Unterstützung auszusetzen. Dann wären die jetzigen, sehr aufwendigen Überarbeitungen der Bedingungen für die Überbrückungshilfen II nicht notwendig gewesen. Das Geld wäre heute schon auf den Konten der betroffenen Unternehmen."