Staatsbürgerschaft | | Nr. 581/16
Die Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit darf man den Menschen abverlangen
Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, hat die von den Regierungsfraktionen beantragte „Dringlichkeit“ einer Debatte über die Doppelte Staatsbürgerschaft heute als „Koalitionsklamauk“ bezeichnet.
„Was ist der Anlass dieser Debatte? Eine Diskussion der CDU über das Wahlprogramm 2017 ist für Sie so dringend, dass sich der Landtag damit sofort beschäftigen muss. Mehr Klamauk, Herr Kollege Dr. Stegner, geht nicht“, so Damerow.
Die vom CDU- Bundesparteitag beschlossene Wiedereinführung der Optionspflicht fordere von in Deutschland geborenen Menschen, welche die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzen, sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Davon waren zum Zeitpunkt der Abschaffung im Jahr 2014 eine halbe Million Menschen betroffen.
„Nur, weil es in der Großen Koalition einen Kompromiss gegeben hat, heißt das nicht, dass sich unsere grundsätzliche Haltung geändert hat. Auch wenn wir in Berlin in einer Koalition mit der SPD regieren, werden wir nicht plötzlich das sozialdemokratische Parteiprogramm übernehmen“, so Damerow.
Für die CDU bleibe es dabei: Es ist Menschen durchaus zuzumuten, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. „Schon in der Vergangenheit haben wir deutlich gemacht, dass die Frage der Doppelten Staatsangehörigkeit eine Grundsatzfrage ist. Für uns ist es weiterhin wünschenswert, dass Mehrstaatigkeit soweit wie möglich vermieden wird“, sagte die CDU-Abgeordnete.
Die CDU glaube, dass man den Menschen diese Entscheidung abverlangen könne. Diese Entscheidung sei keine Entscheidung gegen eine Kultur, sondern eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit.
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Max Schmachtenberg
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