Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes stärkt das Rechtsempfinden
Der bankenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hat die heutige (12. Oktober 2016) Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Aufhebung des Freispruchs durch das Hamburger Landgericht für die Vorstände der HSH-Nordbank begrüßt:
„Der Freispruch der HSH-Manager durch das Hamburger Landgericht war schwer nachvollziehbar. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klar gestellt, dass die Frage der Pflichtverletzungen deutlicher geprüft werden muss. Wer als Vorstand Verantwortung trägt und dafür bezahlt wird, der muss diese Verantwortung auch erkennbar wahrnehmen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes stärkt daher das