| Nr. 287/10
Die Diskussion über das Wahlrecht muss auf der Grundlage des Urteils des Landesverfassungsgerichts geführt werden
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, hat in der Debatte über die Konsequenzen des Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht die Vertreter der Opposition dazu aufgefordert, die Diskussion auf der Grundlage des Urteils zu führen:
„Grüne und SPD sind mit ihren Aussagen fahrlässig vom Urteil zum Wahlkampf übergegangen“, erklärte von Boetticher.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende räumte selbstkritisch ein, das Urteil sei eine Ohrfeige für all jene Fraktionen, die das Gesetz beschlossen hätten. Allerdings sei es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kein Einzelfall, dass Verfassungsgerichte Wahlrecht für nicht mit der Verfassung vereinbar erklären:
„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2008 war der letzte Bundestag verfassungswidrig gewählt worden. Das Gericht hat angesichts der Komplexität der Materie für die Novellierung allerdings eine Frist von drei Jahren eingeräumt. Es hat sogar zugelassen, dass der aktuelle Bundestag noch einmal nach dem verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt wurde. Und niemand spricht dem aktuellen Bundestag und der Bundesregierung die Legitimation ab“, so von Boetticher.
Der CDU-Fraktionschef wies Behauptungen der Opposition zurück, der Landtag habe nur noch zwei Aufgaben: Erarbeitung eines neuen Wahlrechts und Neuwahlen zu organisieren: „Die aktuelle Plenarsitzung beweist doch das genaue Gegenteil. Wenn das wahr wäre, warum sitzen wir dann hier eigentlich? Wir debattieren und treffen wichtige Entscheidungen“, stellte von Boetticher klar, und verwies damit auf die Unglaubwürdigkeit der Argumentation der Opposition.
Das Gericht habe die Fristen für die Erarbeitung eines neuen Wahlgesetzes und die Vorbereitung der Wahl wohl begründet und mit Bedacht gewählt. Es habe Landtag und Landesregierung bis zur Neuwahl volle Arbeits- und Handlungsfähigkeit bestätigt.
Ein Wahltermin könne nur auf der Grundlage des neuen verfassungsmäßigen Gesetzes festgelegt werden. Deshalb sei die Behauptung, ein Wahltermin könne schnell festgesetzt werden, schlichter Populismus:
„Kehren Sie auf die Grundlage des Gerichts zurück“, forderte von Boetticher die Vertreter der Opposition abschließend auf.
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Max Schmachtenberg
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