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Die Angstmache des Beirates für den Vollzug der Abschiebungshaft entbehrt jeder Grundlage

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, hat die vom Landesbeirat für den Vollzug der Abschiebungshaft heute (10. März 2015) aus Anlass der Vorstellung seines Jahresberichtes erhobene Kritik an der geplanten Änderung des Aufenthaltsrechtes zurück gewiesen:

„Dass der Beirat heute kein anderes Thema hatte, zeigt vor allem eins: Mit dem Instrument der Abschiebehaft wird in Deutschland sehr zurückhaltend umgegangen. Und das wird auch so bleiben“, erklärte Damerow in Kiel.

Von einem Beirat für den Vollzug der Abschiebungshaft müsse eigentlich mehr erwartet werden, als eine Fundamentalopposition. So lehne der Beirat Abschiebungshaft zu Unrecht grundsätzlich als „unangemessenen Eingriff in das Freiheitsrecht“ ab:

„Natürlich hat unser Staat das Recht, Maßnahmen zur Beendigung eines illegalen Aufenthaltes zu ergreifen. Bei Personen, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen und sich der Rückführung entziehen wollen, ist Abschiebungshaft das letzte verbleibende rechtsstaatliche Mittel“, so die CDU-Abgeordnete.

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