| Nr. 062/08
Der Weg zur Novellierung des BKA-Gesetzes ist frei!
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion des schleswig-holsteinischen Landtags, Dr. Johann Wadephul, eine zügige Umsetzung der Leitsätze des Gerichts in das dringend notwendige BKA-Gesetz gefordert: „Ich erwarte von den Innenpolitikern der SPD, dass sie ihre Blockadehaltung nun endlich aufgeben. Das Bundeskriminalamt braucht die von allen Experten und den Polizeipraktikern geforderte Kompetenz zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus“, so Wadephul. Der Online-Durchsuchung komme bei der Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus in seltenen, aber schwerwiegenden, Fällen eine zentrale Rolle zu. „Und genau für diese Fälle hat das Verfassungsgericht heute grünes Licht gegeben“, so der Fraktionschef.
Denn sowohl zu präventiven Zwecken als auch zur Strafverfolgung könnten nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Online-Durchsuchungen gerechtfertigt sein, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Dies sei der Fall, wenn terroristische Anschläge drohten, führte Wadephul weiter aus. Die Maßnahme könne nach Ansicht des Verfassungsgerichts auch dann bereits gerechtfertigt sein, „wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen.“
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute erneut Rechtsgeschichte geschrieben. Als unsere Grundrechte Verfassungsrang erhielten, hat noch niemand etwas von Internet und internationalem Terrorismus ahnen können – das Urteil passt einmal mehr unsere Verfassung an die modernen Zeiten an“, so Wadephul abschließend.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel