| Nr. 027/11
Der Vorschlag des Bundes der Steuerzahler zum Wahlrecht stammt von 1995!
„Sich beim Wahlrecht auf den Bund der Steuerzahler zu stützen, ist schon eine besondere Akrobatik. Nicht erst seit Monaten, sondern seit 1995 plädiert der Bund der Steuerzahler für 51 Abgeordnete. Jetzt von Seiten Bündnis90/Die Grünen so zu tun, als seien die Wahlgesetzüberlegungen der Koalition schuld daran, dass der Steuerzahlerbund Zuspruch bekommen könnte, ist konstruiert, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zur Pressemitteilung der Grünen Landesvorsitzenden Eka von Kalben und des Landtagsabgeordneten Thorsten Fürter.
Offensichtlich werde man bei Bündnis 90/Die Grünen nervös, denn die ersten schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung des Wahlgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss ergäben ein sehr differenziertes Bild.
„Ein altes Wahlergebnis kann nicht auf ein neues Wahlrecht mit einer geänderten Zahl von Wahlkreisen übertragen werden“, so der Landtagsabgeordnete Markus Matthießen zu den von Fürter in dessen Pressemitteilung angestellten Berechnungen der Abgeordnetensitze. „Bei 40 Wahlkreisen vergeben die Wähler ihre Erststimme anders als bei 35 Wahlkreisen.“
Bei einer Prognose dieser Art könnten immer nur Wahrscheinlichkeitsrechnungen vorgenommen werden. Matthießen: „Wer anderes behauptet, der arbeitet unseriös.“
Matthießen erinnerte daran, dass der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen nicht sicherstelle, dass die Zahl von 69 Abgeordneten eingehalten werde.
Recht habe Fürter mit der Feststellung, dass die Fraktionen nicht in einen Unterbietungswettbewerb eintreten sollten. Kalinka: „Im vergangenen Jahr hatten die Abgeordneten des Landtages etwa 1200 Drucksachen und 1700 Umdrucke zu bearbeiten, die in Einzelfällen bis zu 100 Seiten stark waren. Das ist in einem Parlament nur mit Arbeitsteilung unter den Abgeordneten möglich. Man kann ein Parlament nicht beliebig verkleinern, sonst wäre auch die parlamentarische Kontrolle gefährdet.“
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Kai Pörksen (Pressesprecher)
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