| Nr. 274/12
Der Tierschutz darf bei der Jagd nicht auf der Strecke bleiben!
Nach dem gestrigen (26. Juni 2012) Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum deutschen Jagdrecht hat der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hauke Göttsch, vor möglichen negativen Auswirkungen des Urteils auf den Natur- und Tierschutz gewarnt:
„Ich warne vor voreiligen und überhasteten Schlüssen. Wir sollten die Begründung des Urteils abwarten und genau analysieren“, mahnte Göttsch.
Eine mögliche Folge des Urteils könnte die Durchlöcherung des bewährten Reviersystems sein:
„Das fatale Ergebnis wäre, dass die Kontrolle des Wildbestandes erschwert würde. Angesichts der heute schon rasant zunehmenden Zahl beispielsweise der Wildschweine kann das nicht im Sinne des Naturschutzes sein“, so Göttsch.
Auch der Tierschutz könne auf der Strecke bleiben, wenn die Nachsuche verletzter oder angeschossener Tiere als Bestandteil der Jagdausübung nicht mehr flächendeckend durchgeführt werden dürfe: „Der Jäger müsste mit seinem Hund dann auf der Fährte umkehren und die Tiere elendig verenden lassen“, warnte der CDU-Abgeordnete.
Göttsch begrüßte, dass die Richter zumindest die Notwendigkeit der grundstückübergreifenden Jagd gesehen und ausdrücklich anerkannt hätten. „Vor diesem Hintergrund halte ich das Urteil, gleichzeitig Einzelpersonen die Möglichkeit zu eröffnen, auszusteigen, für schwierig umsetzbar“.
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Max Schmachtenberg
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