| Nr. 159/08
Der Lauf der Sanierung und Modernisierung des UKSH darf nicht beeinträchtigt werden
Die Regierungsfraktionen haben bereits ihre Unterstützung für die Planungen der Landesregierung bekundet, bis spätestens Mitte 2008 ein Gesamtkonzept für die Sanierung des UKSH vorzulegen.
Zwischenzeitlich wurde ein Tarifvertrag mit dem Klinikpersonal geschlossen.
Ein Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2015 geht einher mit einer maßvollen Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit und einer vertretbaren Steigerung der Vergütungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausgründungen für mehrere Bereiche sollen die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Wir danken in diesem Zusammenhang vor allem Herrn Staatssekretär de Jager für sein Engagement und setzen Vertrauen in seine Aussage, dass die Sanierungsziele bis 2010 erreichbar bleiben.
Die Tarifauseinandersetzungen haben allerdings auch verdeutlicht, dass unser Gesundheitssystem immer mehr an seine Grenzen gelangt. So ist es bei dem bestehenden Finanzierungssystem über Fallpauschalen nicht möglich, unvermeidbare Kostensteigerungen an die Kunden des UKSH, nämlich die Krankenkassen weiterzugeben.
Insofern müssen wir eingestehen, dass die Zukunft des Universitätsklinikums auch von Fragestellungen abhängt, die sich nicht allein in landespolitischer Zuständigkeit beantworten lassen.
Ich hätte mir gewünscht, dass nun nach Abschluss der Tarifverhandlungen endlich Ruhe im Klinikum einkehren würde.
Die Entwicklungen der letzten Tage haben die Erfüllung dieses Wunsches zunächst aufgeschoben.
Im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden des Klinikums möchte ich nur zweierlei sagen:
Erstens: Mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren darf keine wie auch immer formulierte Vorverurteilung einhergehen.
Zweitens: Eine Suspendierung ist eine weit reichende und schwerwiegende Maßnahme.
Das Ergreifen einer derartiger Maßnahmen erfordert sorgsames und differenziertes Abwägen.
Der massive Einsatz der Staatsanwaltschaft Kiel und die strafrechtliche Qualität der Vorwürfe haben diesen Abwägungsprozess maßgeblich beeinflusst.
Nun bleibt abzuwarten, welche Ermittlungsergebnisse erziehlt werden.
Entsprechend hoch war der Diskussionsbedarf in der CDU-Landtagsfraktion am vergangenen Dienstag.
Wichtig ist, dass die aktuellen Vorgänge den Lauf der Sanierung und Modernisierung des UKSH nicht beeinträchtigen werden.
Dieses zu beurteilen - und im Vollzug zu gewährleisten, ist nicht nur Sache von Aufsichtsgremien und politischer Führung, sondern obliegt in erster Linie dem Vorstandsvorsitzenden selber.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel