Finanzausgleich | | Nr. 186/19
Der Finanzausgleich muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden
Zum heute (14.05.2019) vorgestellten Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole-Christopher Plambeck:
„Das vorliegende Gutachten ist eine Grundlage dafür, ein neues und verfassungskonformes Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Zukunft zu entwerfen. Dazu muss es zunächst ausgewertet werden. Das Gutachten wurde auf Basis der Zahlen von 2008 bis 2016 erstellt. Für uns gilt allerdings, uns nicht nur mit der Vergangenheit, sondern vor allem mit der Zukunft zu beschäftigen. Die Kommunen und das Land müssen in der Lage sein, ihre Zukunftsaufgaben erfüllen zu können. Dafür wurden die Weichen für die Kommunen bereits im Januar 2018 in die richtige Richtung gestellt und ein Kommunalpaket mit einem Volumen von 505 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 geschnürt. Zudem erhalten die Kommunen mindestens 120 Millionen Euro aus der Gewerbesteuerumlage zu Lasten des Landes. Wichtig ist uns, dass die Neugestaltung des FAG in enger Abstimmung zwischen dem Land und den Kommunen erfolgt. Die Bedarfe des Landes und der Kommunen müssen beide gleichrangig für das neue FAG zu Grunde gelegt werden."
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Max Schmachtenberg
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