Umsatzsteuer in der Gastronomie | | Nr. 140/20
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Gastronomie muss jetzt kommen!
Zur aktuellen Debatte um die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie erklären der finanzpolitische Sprecher, Ole-Christopher Plambeck, und der tourismuspolitische Sprecher, Klaus Jensen, der CDU-Landtagsfraktion:
Ole-Christopher Plambeck:
„Die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in der Gastronomie sind seit jeher ein unhaltbarer Zustand in unserem Steuerrecht. Sie führen zu erhöhtem Aufwand in der Abrechnung und damit zu viel Bürokratie und stellen für die klassischen Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe einen echten Wettbewerbsnachteil dar. In der aktuellen Situation mit vielen Corona bedingten Betriebsschließungen wird dies sehr deutlich. Sobald die Gastronomie wieder öffnen darf, wird der Start mit viel Aufwand verbunden sein. Darum ist ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie von 7 Prozent genau richtig. Dieser muss unabhängig von Außerhauslieferungen und die Art der Speisen und Getränke gelten.“
Klaus Jensen:
„Der Tourismus ist in Schleswig-Holstein einer der wichtigsten Wirtschaftszweige. Die Gastronomie ist ein wichtiger Teil der Tourismusbranche. Diese Branche hat derzeit sehr mit der Corona-Krise zu kämpfen. Vielen Betriebe stehen vor dem Aus ihrer Existenz. Um die Gastronomie schnell zu unterstützen, muss ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % eingeführt werden. Damit bekommen die Betriebe die notwendige steuerliche Unterstützung, wenn die Öffnung wieder zulässig ist.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel