Justiz | | Nr. 048/16
Der Eindruck, dass in Schleswig-Holstein zweierlei Recht gelten könnte, muss unverzüglich aus der Welt
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, hat angesichts der heutigen (28. Januar 2016) Berichterstattung der BILD-Zeitung und der Kieler Nachrichten umgehende Aufklärung gefordert:
„Der Eindruck, dass in Schleswig-Holstein zweierlei Recht gelten könnte, muss unverzüglich aus der Welt. Denn er erschüttert das Rechtsempfinden der Menschen bis ins Mark. Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass der Innenminister dazu jeden Kommentar ablehnt. Und auch die Justizministerin ist hier gefragt“, sagte Günther in Kiel.
Die beiden verantwortlichen Minister müssten der Öffentlichkeit und vor allem den betroffenen Opfern der Delikte die in Schleswig-Holstein geltende Vorgehensweise erklären.
„Polizei und Staatsanwaltschaft handeln am Ende so, wie es die von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen erfordern und zulassen. Die genannten Leitlinien stammen vom Oktober 2015. Zu dem Zeitpunkt stand noch der Beschluss von SPD, Grünen und SSW, bei der Polizei Stellen zu streichen“, so Günther.
Zunächst müsse geklärt werden, ob Kiel ein Einzelfall ist, ober ob es eine landesweite Regelung gebe. Die entscheidende Frage sei dann, ob und wenn ja wie erkannte Straftäter bei den niedrigschwelligen Delikten erfasst werden.
„Auch wenn sich die Personalien nicht feststellen lassen, muss bei niedrigschwelligen Taten eine erkennungsdienstliche Erfassung erfolgen. Denn nur so kann sicher gestellt werden, dass Mehrfachtäter verfolgt und bestraft werden können“, so Günther.
Er könne sich nicht vorstellen, dass die zuständigen Minister Studt und Spoorendonk von diesen Vorgängen keine Kenntnis hatten, betonte der CDU-Fraktionsvorsitzende. Deshalb seien auch frühere Aussagen von Innenminister Studt zu hinterfragen.
Dieser hatte noch bis vor wenigen Wochen erklärt, dass es im Zusammenhang mit Flüchtlingen keinen Anstieg der Kriminalität gebe.
„Zu diesem Zeitpunkt hatten Polizei und Staatsanwaltschaft sich angesichts ihrer personellen Not offensichtlich schon auf solche Sonderregelungen verständigt. Weshalb hat der Innenminister die Öffentlichkeit darüber nicht informiert? Er öffnet damit Verschwörungstheorien Tür und Tor“, so Günther.
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Max Schmachtenberg
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