Werner Kalinka

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Senioren

| Nr. 035/10

Datenschutz gilt auch für Polizeibeamte

Zum Gesetzesentwurf (Drucksache 17/251) der Fraktionen von BÜNDNIS90/Die Grünen und DIE LINKE, mit dem die namentliche Kennzeichnung aller Polizeibeamten des Landes bewirkt werden soll, erklärt der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Werner Kalinka:

„Dieses Ansinnen offenbart Misstrauen der Grünen und Linken gegenüber der Polizei und ist in einer Zeit steigender Gewaltstraftaten gegenüber den Polizeibeamten unseres Landes nicht akzeptabel:

Es hat nichts mehr mit Bürgernähe und Transparenz zu tun, wenn sich Beamte des SEK, die gegen Schwerkriminelle vorgehen, mit ihrem Klarnamen ausweisen sollen. Ebenso ist es unzumutbar, zu fordern, dass die Poleibeamten der Einsatzhundertschaft z.B. bei Demonstrationen namentlich gekennzeichnet sein sollen: Wir können nicht von unseren Beamten verlangen, dass sie sich bei solchen Einsätzen immer schwerer werdenden Gewalttaten und Gefahren aussetzen müssen, und dass sie dann auch noch am Feierabend Angst um sich und ihre Familien haben müssen, weil ihre Namen bekannt sind. Wer möchte dann noch Polizist sein? Anonymität in bestimmten Gefahrenlagen und Datenschutz sind gerade auch für Polizeibeamte ein sehr hohes Gut.

Die bisherigen Regelungen sind vor dem Hintergrund, dass es in Schleswig-Holstein bislang bei Konfliktfällen mit der Polizei nie wirkliche Probleme mit der Ermittlung der beteiligten Beamten gab, vollkommen ausreichend. Es gibt keinen Handlungsbedarf.“

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Max Schmachtenberg
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