| Nr. 140/11

Das neue Wahlrecht wird gerechter!

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, hat heute (24. März 2011) im Parlament um Unterstützung für den Wahlrechtskompromiss von CDU, FDP und SPD geworben:

„Unser Vorschlag wird den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht. Er wird zugleich für mehr Gerechtigkeit sorgen“, erklärte von Boetticher in Kiel.

Von Boetticher erinnerte daran, dass der Hauptgrund für die Klage von SSW und Grünen die bislang vorgeschriebene Deckelung der Ausgleichsmandate gewesen sei.

Vor diesem Hintergrund sei bei einem – von allen Fraktionen gewollten - Festhalten am Verhältniswahlrecht der Verzicht auf die Festlegung einer konkreten Zahl an Abgeordneten zwingend.

„Bei einem Verhältniswahlrecht hängt die Größe des Landtages von den Wählerpräferenzen ab. Niemand kann deshalb definitiv sagen, wie groß der Landtag wird. Wer ein absolut gerechtes Wahlrecht will, muss bereit sein, bei entsprechendem Wahlausgang auch eine erhöhte Zahl von Abgeordneten zu akzeptieren“, so von Boetticher.

Das Verfassungsgericht habe drei Möglichkeiten genannte, die Zahl der Abgeordneten des Landtages zu begrenzen:

• Die Begrenzung der Zahl der Ausgleichsmandate, wie sie in Niedersachsen oder Baden-Württemberg üblich sind
• Die Verhinderung des Stimmensplittings durch ein Einstimmenwahlrecht
• Die Senkung der Wahlkreiszahl

Der CDU-Fraktionschef betonte, dass eine Absenkung der Zahl der Wahlkreise in einem Verhältniswahlrecht immer den Einfluss der Bevölkerung reduziere.

„Ausschließlich die Erststimme entscheidet direkt über einzelne Volksvertreter. Die Zweitstimme gibt den Bürgern lediglich das Recht, über Personalvorschläge der Parteien zu befinden. Die Erststimme ist die Bürgerstimme, die Zweitstimme die Parteienstimme“, so von Boetticher. Deshalb sei eine Reduzierung der Wahlkreise nur zu einem gewissen Grad zulässig. Im Übrigen hätte die Anhörung ergeben, dass auch bei nur noch 28 Wahlkreisen über 80 Abgeordnete im Landtag möglich gewesen wären.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende bedauerte, dass als einzige der drei Möglichkeiten die Reduzierung der Wahlkreise zur Anwendung gekommen sei.

„Die CDU hätte sich gewünscht, dass auch die anderen Möglichkeiten genutzt werden. Wir sind einen Teil des Weges gegangen, und haben auch der Änderung des Zählverfahrens zugunsten der kleineren Parteien zugestimmt. Ich stelle fest, dass diejenigen, die jetzt über das neue Wahlrecht nörgeln, nichts dazu beigetragen haben, die Zahl der Abgeordneten in diesem Haus zu reduzieren. Ich bedanke mich bei allen, die zu diesem Kompromiss beigetragen haben“, so von Boetticher abschließend.


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