| Nr. 056/07
Das Kind muss erst aus dem Brunnen
Zur heutigen Berichterstattung über die vor dem Bundesverfassungsgericht behandelte Eindämmung der wachsenden Staatsverschuldung durch striktere Verschuldungsgrenzen erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Frank Sauter:
„Ich unterstütze die Klage der Bundestagsfraktion und begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage grundsätzlich prüfen will. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass wir heute erst einmal die Voraussetzung schaffen müssen, dass in der Zukunft Schuldengrenzen eingehalten werden können. Das Kind muss erst aus dem Brunnen“.
In den vergangenen Jahren hätten die Regierungen so viele Schulden aufgebaut, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein vollständiger Stopp der Neuverschuldung aufgrund der durch die Altschulden verursachten Zinslasten überhaupt nicht möglich sei. „Schleswig-Holstein hat derzeit rund 21 Mrd. Euro Schulden, wir zahlen ca. 900 Mio. Euro Zinsen im Jahr. Wenn wir die nicht zahlen müssten, könnten wir heute einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Dies zeigt, wie richtig die Klage und die dahinter steckende Absicht ist, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass wir erst unsere Hausaufgaben machen müssen. Deshalb bleiben wir dabei: Wir müssen schnellstmöglich einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen“.
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Max Schmachtenberg
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