| Nr. 091/11

Das ist der parlamentarische Sündenfall der Grünen

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Rückkehr zu parlamentarischen Gepflogenheiten aufgefordert. Hintergrund ist die Weigerung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, sich angesichts knapper Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen im Landtag zu enthalten, wenn Mitglieder der Landesregierung, die gleichzeitig Abgeordnete der CDU-Fraktion im Landtag sind, Verhandlungen auf Bundesebene wahrnehmen würden. Gleichzeitig wies von Boetticher in der Debatte angeführte Beispiele des Parlamentarischen Geschäftsführers Jürgen Weber zurück, bei denen die CDU-Fraktion nach Webers Ansicht in der Vergangenheit kein Pairing gewährleistet habe:

„Wenn es um die Durchsetzung Schleswig-Holsteinischer Interessen auf Bundesebene geht, dann müssen die fachlich zuständigen Minister oder der Ministerpräsident nach Berlin. Indem Bündnis 90/Die Grünen das nicht zulassen, schwächen sie mutwillig die Verhandlungsführung des Landes“, erklärte von Boetticher heute (23. Februar 2011) in Kiel.

So habe Finanzminister Rainer Wiegard am Vormittag die Interessen des Landes und seiner Kommunen im Vermittlungsausschuss zum Thema „Hartz IV“ nicht vertreten können. Auch zur am Freitag angesetzten Bundesratssitzung mit dem gleichen Thema könnten der Ministerpräsident und der Finanzminister nicht anreisen:

„Die Grünen begründen ihre Verweigerungshaltung mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Dieses hat Landesregierung und - Parlament bis zur Neuwahl volle Arbeits- und Handlungsfähigkeit bestätigt. Das Gericht hat eine Frist gesetzt. Ganz offensichtlich akzeptieren die Grünen diese Fristsetzung nicht“, so von Boetticher.

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen habe im Gegenteil betont, man sei (außer im Krankheitsfall) so lange nicht zu einem Pairing bereit, wie man den Eindruck habe, dass CDU und FDP das Verfassungsgerichtsurteil nicht im Sinne der Grünen interpretieren. Von Boetticher: „Die subjektive Meinung des Grünen Fraktionsvorsitzenden hat in Schleswig-Holstein keinen Verfassungsrang.“

Im Hinblick auf den Wortbeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Jürgen Weber stellte von Boetticher klar, dass dessen so genannten „Beispiele“ völlig anders gelagert seien:

„Als die CDU-Fraktion beispielsweise Dr. Rohwer nach Kiel zitiert hat, stand der zentrale Bericht zur wirtschaftspolitischen Lage des Landes im Landtag auf der Tagesordnung, zu dem er als Wirtschaftsminister Rede und Antwort stehen sollte. Zu einer Änderung der Tagesordnung im Landtag, nach der diese Debatte an anderer Stelle hätte gehalten werden können, war die SPD damals nicht bereit“, so von Boetticher. Eine Situation, in der der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin oder ein Fachminister eine für das Land wichtige Sitzung nicht habe wahrnehmen können, habe es in diesem Land aufgrund fehlenden Pairings nie zuvor gegeben: „Das ist der parlamentarische Sündenfall der Grünen“, so von Boetticher abschließend.

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