Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ermöglicht weiter einen Schutz der Unternehmen vor Stegners Erbschaftssteuerplänen
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, hat nach dem heutigen (17. Dezember 2014) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer begrüßt, dass ein weitgehender Schutz insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen vor einer an die betriebliche Substanz gehenden Erbschaftssteuer von den Richtern als mit der Verfassung vereinbar angesehen wurde:
„Auch nach diesem Urteil kann das Erbschaftssteuerrecht kleinen und mittleren Unternehmen eine unbürokratische Nachfolgeregelung ohne Substanzverlust für das Betriebsvermögen ermöglichen. Das ist für die betroffenen Arbeitnehmer und damit die gesamte Gesellschaft ebenso wichtig, wie für die betroffenen Unternehmensinhaber. Die CDU wird bei der Überarbeitung des Gesetzes nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes dafür sorgen, dass die Enteignungspläne des SPD-Landesvorsitzenden Stegner keinen Eingang in das Gesetz finden werden“, erklärte Callsen in Kiel.