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Das Beispiel Kinderpornografie zeigt, dass es auch im Internet keine unbeschränkte Freiheit geben kann
Zu dem von der Regierungskoalition in Berlin vereinbarten Kompromiss zur Löschung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Endlich werden Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten gelöscht. Der Staat zeigt damit die gebotene Entschlossenheit, solch widerwärtigen Dingen Einhalt zu gebieten.“
Kalinka machte deutlich, dass die Bekämpfung der Internetkriminalität bereits heute eine zentrale Herausforderung für den Rechtsstaat geworden sei. Pauschale Kritik an Eingriffen in das Internet sei unangebracht, differenzierte Betrachtungen seien notwendig:
„Alle Kriminalitätsstatistiken zeigen eindringlich, dass im Internet erhebliche Problemfelder entstanden sind. Es ist der Anspruch eines Rechtsstaats, dass er keine rechtsfreien Räume entstehen lässt. Bürger und Opfer von Straftaten müssen geschützt, Straftäter müssen gefunden werden. Daher ist die Löschung von kinderpornografischen Seiten ein folgerichtiger Beitrag, um die schlimmen Auswüchse dieser Kriminalität zurückzudrängen und möglichst ganz zu verhindern. Das Beispiel Kinderpornografie zeigt exemplarisch, dass es auch im Internet keine unbeschränkte Freiheit geben kann.“
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Max Schmachtenberg
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