Zu dem heutigen Inkrafttreten der Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans betreffend des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann:
„Statt immer nur über die Schaffung von neuem und bezahlbarem Wohnraum zu reden, liefern wir ganz konkrete Lösungen. Ich freue mich, dass mit dem Inkrafttreten, dieser Anpassung, die auf einer unserer parlamentarischen Initiativen beruht, nun ein weiterer wichtiger Schritt gegangen wird, um die Schaffung von neuem Wohnraum im ländlichen Raum zu ermöglichen.
Wir erweitern damit ganz konkret den Instrumentenkasten der Kommunen in diesem Bereich und ermöglichen ganz konkret mehr Geschosswohnungsbau und flächensparendes Bauen. So können im ländlichen Raum mehr neue kleine Wohnungen gebaut und ein wichtiger Beitrag zur Begegnung des demographischen Wandels geleistet werden. So lassen wir nicht nur die Kirche, sondern auch die Menschen im Dorf“, erklärt Deckmann abschließend.