| Nr. 186/2009

CDU hat ihren Kurs zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes abgesteckt!

Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich in ihrer gestrigen (12. Mai) Sitzung auf zentrale Inhalte der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes verständigt. Diese sind das Ergebnis von Verhandlungen mit Vertretern des Koalitionspartners SPD und der Landesregierung aufgrund der im Rahmen der schriftlichen Anhörung zum Regierungsentwurf eingegangenen Änderungsvorschläge. Das gab der denkmalschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wilfried Wengler, heute (13. Mai) in Kiel bekannt.

Abweichend vom Regierungsentwurf will die CDU-Fraktion am konstitutiven Verfahren zur Eintragung von Kulturdenkmalen in das Denkmalbuch festhalten. Dabei habe die CDU-Fraktion durchaus Verständnis für die Position der Denkmalschutzbehörden gehabt. Das von der Landesregierung bevorzugte nachrichtliche Eintragungsverfahren wäre schneller zu realisieren gewesen.

„Allerdings wäre den Denkmaleigentümern im Widerspruchsfall dann nur der Klageweg geblieben. Jetzt kann weiterhin Widerspruch gegen die Eintragung in das Denkmalbuch erhoben werden“, erläuterte Wengler die Gründe.

Mit dem Gesetzentwurf sollen sowohl bewährte Strukturen und Verfahren erhalten bleiben, als auch die notwendigen Anpassungen an EU-Recht, Anforderungen der UNESCO zu Weltkulturerbestätten, und die neuere Rechtsprechung erfolgen.

Dazu werden unter anderem gehören:

• erstmalige Regelungen zum Umgang mit UNESCO-Welterbestätten,
• der Wegfall der bundesweit einmaligen Unterscheidung zwischen so genannten „einfachen“ Kulturdenkmalen und Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung,
• die Einführung des Verursacherprinzips bei archäologischen Kulturdenkmalen und Stätten sowie
• die Einführung von Straftatbeständen bei Raubgräberei und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Kulturdenkmalen.

Außerdem soll die Zahl der Vorschriften von 40 auf 29 Paragrafen deutlich reduziert werden.

„Zugleich hat meine Fraktion dem Alternativentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der unkritisch Regelungen aus dem brandenburgischen Denkmalschutzgesetz übernehmen wollte, eine klare Absage erteilt“, erklärte Wengler abschließend.

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