Johannes Callsen

Johannes Callsen
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 509/13

CDU-Fraktion will schädliche Folgen des rot/grün/blauen Mindestlohngesetzes für Stiftungen, Kommunen, Universitäten und Sozialverbände abmildern

Mit einem Änderungsantrag will die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag schädliche Folgen des rot/grün/blauen Mindestlohngesetzes für Stiftungen, Kommunen, Universitäten und Sozialverbände abmildern. Im Zusammenhang mit dem Antrag wird die CDU-Fraktion eine dritte Lesung des umstrittenen Gesetzes beantragen.

„Wir halten die gesetzliche Festlegung eines Mindestlohns für falsch. Denn die Lohnfindung ist Sache der Tarifparteien. Wenn aber die Landesregierung für Land, Kommunen und Förderungsempfänger gesetzlich einen Mindestlohn festlegt, dann muss das Land den betroffenen Einrichtungen auch die zusätzlichen Kosten dafür erstatten“, so CDU-Fraktionschef und Oppositionsführer Johannes Callsen heute (24. September 2013) in Kiel.

Die Kommunen, Stiftungen, Universitäten und Sozialverbände hätten zur Begründung des Antrages in den vergangenen Wochen sehr deutlich gemacht, dass sie die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ohne Einschränkungen ihres Leistungsangebotes nicht werden schultern können.

„SPD, Grüne und SSW haben ihr Mindestlohngesetz ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen der Betroffenen durch die Ausschüsse gewunken. Ist eine Reduzierung der Öffnungszeiten von Museen, eine Erhöhung der Preise für Essen auf Rädern, die Entlassung studentischer Hilfskräfte und von Menschen mit Behinderungen wirklich das Ziel dieser Landesregierung?“, fragte Callsen.

Der CDU-Antrag sieht eine Klarstellung vor, ob der gesetzliche Mindestlohn im Sinne des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig-Holstein in vollem Umfang auch für die Kommunen des Landes Schleswig-Holstein gilt.

Insbesondere ist eine Klarstellung für folgende kommunale Aufgabenfelder vorgesehen:

• Kindertagesstätten;
• Volkshochschulen;
• Musikschulen;
• Schulen;
• Theater und weitere Kultureinrichtungen;
• Serviceleistungen im Rahmen von öffentlich geförderten Festivals;
• Freibädern und Badestellen.

Ebenfalls erfolgt eine Klarstellung für Integrationsbetriebe und gemeinnützige Projekte wie beispielsweise Essen auf Rädern.

Das Gesetz sieht für die genannten Bereiche einen Ausgleich der Differenz zwischen den bisher gezahlten Löhnen und dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn für Schleswig-Holstein in Höhe von 9,18 Euro vor.

„Entweder muss das Land Ausnahmetatbestände in das Mindestlohngesetz aufnehmen, oder es muss den betroffenen Institutionen die Kosten voll erstatten. Die Mentalität dieser Regierung, ständig auf Kosten anderer zu handeln, muss aufhören“, forderte Callsen.


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