Integrationsgesetz | | Nr. 331/16

CDU-Fraktion setzt Umsetzung der Wohnortzuweisung auf die Tagesordnung der kommenden Landtagssitzung

Nach der Verabschiedung des Integrationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag hat die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag heute (08. Juli 2016) einen Antrag für die kommende Landtagssitzung zur kurzfristigen Umsetzung der Wohnortzuweisung in Schleswig-Holstein gestellt:

„Für die konkrete Ausgestaltung sind die Länder zuständig. Die Kommunen warten seit Monaten auf diese Regelung. Die Landesregierung ist jetzt gefordert, sie in Abstimmung mit den Kommunen zügig zu umzusetzen“, erklärte Damerow in Kiel.

Mit ihrem Antrag wolle die CDU-Fraktion den Prozess beschleunigen. Es gehe darum, die Integrationslasten gleichmäßig zu verteilen und eine übermäßige Belastung einzelner, besonders zuzugsattraktiver Kommunen zu vermeiden. Vor allem die größeren Städte, aber auch die vorhandenen ehren- und hauptamtlichen Strukturen würden sonst an ihre Belastungsgrenzen kommen.

„Die Wohnortzuweisung ist dafür das richtige Mittel. Deshalb muss sie unverzüglich kommen“, so Damerow.

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