| Nr. 013/15
CDU-Fraktion setzt mündliche Anhörung zum Transparenzgesetz durch
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hat die heutige (15. Januar 2015) Zustimmung der Regierungsfraktionen zu einer ergänzenden mündlichen Anhörung zum durch Finanzministerin Monika Heinold vorgelegten Transparenzgesetz begrüßt:
„Die in der schriftlich Anhörung deutlich gewordene Kritik am Entwurf der Finanzministerin ist offensichtlich auch bei den Regierungsfraktionen angekommen. Die CDU-Fraktion bekennt sich zu Transparenz und Offenheit, lehnt aber den von Heinold geplanten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ab“, erklärte Koch in Kiel.
Er forderte die Regierungsfraktionen auf, dem zwischenzeitlich eingebrachten Änderungsantrag der CDU zuzustimmen. Dieser greife die Kritik der Betroffenen auf und sehe vor, die Regelungen auf Unternehmen, Anstalten und Stiftungen des Landes zu beschränken. Die darüber hinaus von der Landesregierung vorgesehene Hinwirkungspflicht für die kommunale Ebene würde dagegen aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
„Wir maßen uns nicht an, über die Köpfe der kommunalen Entscheider hinweg in deren Unternehmen hinein zu regieren“, begründete Koch den CDU-Antrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel