Heike Franzen

Heike Franzen
Bildungspolitik

| Nr. 145/13

CDU-Fraktion fordert Unterbindung von Täuschungsversuchen per Smartphone bei Abschlussprüfungen

„Im Vergleich zum Spickzettel ist jedes Smartphone eine ganze Bücherei. Deshalb müssen unsere Schulen zumindest bei Abschlussprüfungen die Möglichkeit erhalten, Täuschungsversuche per Smartphone zu unterbinden. Das ist eine Frage der Fairness und der Prüfungsgerechtigkeit“.

Mit diesen Worten begründete CDU-Bildungsexpertin Heike Franzen einen Antrag ihrer Fraktion, die Rechtsgrundlage für Abschlussprüfungen so zu verändern, dass den Schulen bei Abschlussprüfungen der Einsatz von technischen Hilfsmitteln zur Feststellung aktivierter mobiler Endgeräte ermöglicht wird. Dabei soll berücksichtigt werden, dass keine persönlichen Daten erfasst und die Schüler auf die Kontrolle hingewiesen werden.

In den letzten Monaten hätten die Berichte über Smartphone-Täuschungsversuche massiv zugenommen. Das einzige, was der Bildungsministerin dazu einfalle, sei, den Schulen den Einsatz von Handy-Detektoren zu verbieten. Sie verweigere auch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Damit versage sie den Schulen die Möglichkeit, Täuschungsversuche per Smartphone zu unterbinden. Leidtragende seien diejenigen Schülerinnen und Schüler, die ehrlich in die Prüfung gehen.

„Professor Wende wird ihrer Aufgabe nicht gerecht. Sie lässt die Tür für Täuschungen bei Abschlussprüfungen weit offen. Deshalb muss der Gesetzgeber jetzt handeln. Die Regierung muss die Schulen in die Lage versetzen, solche Täuschungsversuche zumindest bei Abschlussprüfungen zu unterbinden“, so Franzen.

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