| Nr. 473/2011

CDU-Fraktion begrüßt Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Damerow, hat die heutige (04. November 2011) Zustimmung des Bundesrates zum „Gesetz zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ begrüßt:

„Das ist ein großer Schritt zu mehr Integration“, erklärte Damerow in Kiel. Die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen der Zuwanderer biete diesen die Möglichkeit, in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten: „So muss beispielsweise kein Arzt mehr seinen Lebensunterhalt in geringer qualifizierten Berufen verdienen, weil sein Studium bei uns nicht anerkannt wird“, betonte die CDU-Abgeordnete. Dort, wo die Abschlüsse aufgrund fehlender Vergleichbarkeit nicht anerkannt werden könnten, würden zukünftig zumindest die im Ausland erworbenen Ausbildungsinhalte bescheinigt.

Damerow betonte, das Gesetz sei ausdrücklich auch im Interesse Schleswig-Holsteins: „Zum einen wissen wir, dass gelungene Integration ganz wesentlich auch mit der Berufstätigkeit zusammen hängt. Wer in seinem erlernten Beruf arbeitet, ist auch besser integriert. Zum anderen ermöglicht uns dieses Gesetz angesichts zunehmenden Fachkräftemangels, qualifizierte Arbeitskräfte für unsere offenen Stellen zu gewinnen“.

Die Abgeordnete zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Gesetz auf Landesebene schnell umgesetzt werde.

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