CDU-Fraktion

Carstensen hat Recht – neuer Glücksspielstaatsvertrag muss europarechtlich haltbar sein!

Die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki, sowie der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Hans-Jörn Arp, haben heute (06. April 2011) Ministerpräsident Peter Harry Carstensen in dessen Verhandlungshaltung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag unterstützt:

„Ministerpräsident Carstensen hat Recht. Eine Beschränkung der Konzessionen auf sieben wäre europarechtlich nicht haltbar. Diesem Vertrag können wir nicht zustimmen“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher.
FDP-Fraktionschef Kubicki ergänzte: „Niemand kann rechtlich sauber begründen, weshalb dem achten Anbieter der Zugang zum Markt zu verwehren ist. Die Klagen gegen die Diskriminierung wären ebenso absehbar wie das Ergebnis vor dem Europäischen Gerichtshof. Wir haben uns schon einmal eine schallende Ohrfeige abgeholt. Nochmal machen wir das nicht mit. Dann regeln wir das lieber alleine.“

Auch die Höhe der Konzessionsabgabe sei international nicht wettbewerbsfähig. Dies zeigten die Beispiele aus europäischen Nachbarländern. Frankreich hatte 2009 den Glücksspielmarkt liberalisiert, konnte jedoch mit einer Steuer von 7,5% auf den Spieleinsatz nur rund 20% des Grau- und Schwarzmarktes kontrollieren.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden betonten, sie hielten die zweite Lesung des in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebrachten entsprechenden Gesetzentwurfes noch vor der Sommerpause für denkbar.

Insgesamt sei das Verhandlungsergebnis ein Schritt in die richtige Richtung, wie die drei Abgeordneten betonten: „Allerdings handelt es sich lediglich um Eckpunkte. Viele Details, zum Beispiel die Begründung des Lotteriemonopols, werden noch nicht angesprochen. Deshalb ist noch viel Arbeit zu leisten“, so Hans-Jörn Arp.

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