Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz bringt nötige Rechtsklarheit
Zum heutigen (18. Juli 2012) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt die integrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow:
„Durch das Urteil besteht jetzt die wünschenswerte Rechstklarheit, mit der gearbeitet werden kann. Für alle Betroffenen ist diese Gerichtsentscheidung sicher eine gute Nachricht.
Es wird jetzt auf eine angemessene Neuregelung ankommen, die das Existenzminimum verfassungskonform berücksichtigt. Die neue Bemessungsgrundlage muss transparent und realitätsgerecht ausgestaltet werden.
Für die schleswig-holsteinische Koalition aus SPD, Grünen und SSW verdeutlicht das Urteil aber auch, dass sie auch hinsichtlich ihrer Pläne zu einer modernen Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik noch einmal ganz genau an alle Kosten zu erinnern ist.“