Steuerhinterziehung | | Nr. 198/16
Bundesregierung im Kampf gegen Steuerhinterziehung unterstützen statt hindern
Sperrfrist Redebeginn.
Es gilt das gesprochene Wort.
Nach dem Bekanntwerden der Panama Papers forderte SPD-Vorsitzender und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel umgehend, anonyme Briefkastenfirmen weltweit zu verbieten. Das war mal wieder ein typischer Sigmar Gabriel: Mit einer markigen Forderung für Schlagzeilen zu sorgen, ohne sich dabei um die konkrete Umsetzung weitere Gedanken zu machen. Mit einem einfachen Beschluss des deutschen Bundestages jedenfalls wird diese Forderung nicht umzusetzen sein.
Ganz anders dagegen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der seit
Jahren kontinuierlich und mit Erfolg daran arbeitet, Steuerhinterziehung wirksam
zu bekämpfen. Meine Damen und Herren, es sind genau diese erfolgreichen Bemühungen des Bundesfinanzministers, die jetzt auch die Blaupause für die Konsequenzen aus den Panama Papers liefern:
Denken Sie an die Steuerhinterziehung durch Nummernkonten in der Schweiz, Luxemburg, Lichtenstein oder Österreich. Mit dem vereinbarten automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ist dieser Form der Steuerhinterziehung seit 2014 ein Riegel vorgeschoben. Fast 100 Staaten haben sich mittlerweile diesem globalem Standard angeschlossen. Oder denken sie an das Stichwort Luxemburg Leaks, also die Steuervergünstigungen in machen Ländern für internationalen Konzerne, die es Apple, Amazon & Co. ermöglicht haben, ihre Steuerlast gegen Null zu reduzieren.
Zurückgehend auf den Vorschlag von Wolfgang Schäuble und seinem britischen Amtskollegen Georg Osborne haben sich im Oktober letzten Jahres 62 Staaten
auf konkrete Maßnahmen verständigt, wie einem solchen schädlichen Steuerwettbewerb und der dadurch ermöglichten aggressiven Steuergestaltung von Konzernen entgegengewirkt werden kann.
Und nach der Veröffentlichung der Panama Papers steht jetzt wieder eine Initiative von Wolfgang Schäuble im Mittelpunkt, nämlich der von ihm vorgelegte Zehn-Punkte-Aktionsplan. Dessen Kernstück ist ein weltweites Firmenregister, welches die Identifizierung der wirtschaftlichen Berechtigten ermöglichen soll und damit anonymen Briefkastenfirmen die Grundlage entzieht.
Auch hierfür konnte bereits die Unterstützung weiterer Länder auf der G20 Frühjahrskonferenz in Washington in diesem Monat gewonnen werden. Im Kampf gegen Steuerhinterziehung ist damit in den letzten drei Jahren mehr erreicht worden als in den drei Jahrzehnten zuvor. Dazu bedurfte es keines Antrages von SPD, Grünen und SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtages, sondern das schafft die Bundesregierung auch ohne solche klugen Ratschläge.
Auch wenn der Antrag deutlich detaillierter daherkommt als die populistische Forderung Sigmar Gabriels, so schießt auch dieser Antrag an machen Stellen weit übers Ziel hinaus. Ohne Frage ist es angebracht, die besondere Rolle der Banken in den Blick zu nehmen, weil sie bei der Verschleierung von Finanzströmen häufig eine Schlüsselrolle spielen. Genau deshalb sind Unterstützungsleistung von Banken bei der Steuerhinterziehung von Kunden auch heute schon strafrechtlich sanktioniert. Aber so weit zu gehen, einen Entzug der Banklizenz zu fordern, wäre nichts anderes als eine Kollektivstrafe, unter der alle Angestellten, Kunden und Kreditnehmer einer Bank leiden würden, auch wenn sie nicht das Geringste mit den Vorwürfen zu tun hätten.
Genau so unbedacht erscheint die Forderung unter Punkt 4 nach einer völlig veränderten Besteuerung von Unternehmensgewinnen. Wer so etwa fordert, der sollte sich vorher gut überlegen, was es für die Steuereinnahmen in Deutschland und Schleswig-Holstein bedeutet, wenn zukünftig sämtliche Gewinne der deutschen Exportwirtschaft im Ausland besteuert würden. Für solche unüberlegten Schnellschüsse stehen wir ebenso wenig zur Verfügung wie für die Forderung nach einem Mindestsatz für Unternehmenssteuern in der EU.
Zum Abschluss noch ein Wort an die Finanzministerin: Die Forderung nach einer Bundessteuerfahndung für grenzüberschreitende Steuerkriminalität und komplexe Großverfahren halte ich in der Sache durchaus für richtig. Allerdings müssen sie davon zu aller erst ihre Kollegen Länderfinanzminister überzeugen, denn schließlich sind es die Ländern, die dafür entsprechende Kompetenzen an den Bund abgeben müssten.
Selbst wenn das nicht bei allen Länderfinanzministern gelingen sollte, dann wäre immerhin noch denkbar, auf dem Wege eines Staatsvertrages eine solche Steuerfahndungseinheit von mehreren Ländern gemeinsamen einzurichten – also z.B. im norddeutschen Verbund.
Auch an dieser Stelle sehen wir deshalb keinen Anlass für Forderungen gegenüber der Bundesregierung, wie sie im Antrag der Regierungsfraktionen formuliert werden. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag von SPD, Grünen und SSW ab und schlagen Ihnen stattdessen vor, die Bundesregierung in ihren Bemühungen beim Kampf gegen Steuerhinterziehung zu unterstützten, so wie es im Änderungsantrag der CDU-Fraktion formuliert ist.
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Max Schmachtenberg
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