Krankenhausreform | | Nr. 289/24
Bundesgesundheitsminister Lauterbach missachtet parlamentarische Gepflogenheiten
Am morgigen Donnerstag soll die lang verhandelte Krankenhausreform (KHVVG) im Bundestag verabschiedet werden.
In der abschließenden Beratung im Gesundheitsausschuss hat der Bundesminister heute zugegeben, dass eine zentrale Beratungs- und Entscheidungsgrundlage ausschließlich den Ampelparteien zur Verfügung gestellt wurde. Opposition und Bundesländer, die die Reform im Rahmen der Landeskrankenhausplanung umsetzen müssen, wurden nicht informiert. Es handelt sich dabei um ein Auswirkungsanalyse-Tool, mit dem sich Bedarfsnotwendigkeiten, Versorgungsbedeutung, Finanzierung und sogar die Schließung einzelner Krankenhäuser simulieren lassen.
Hauke Hansen, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, zeigt sich fassungslos: „Der Bundesgesundheitsminister ignoriert die berechtigten und gesetzlich festgeschriebenen Interessen der Länder und der Opposition. Er stört damit empfindlich das demokratische Miteinander. Er hat bereits im gesamten Gesetzgebungsverfahren bewusst Länder- und Krankenhausinteressen ignoriert. Der heute ruchbar gewordene Ausschluss von Opposition und Ländern von zentralen Entscheidungsgrundlagen ist ein massiver Verstoß gegen unsere parlamentarischen Gepflogenheiten.“
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel