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Breite Mehrheit im Parlament für das neue Wahlgesetz
Zur Empfehlung des Innen- und Rechtsausschusses für das neue Wahlrecht in Schleswig-Holstein erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Nächsten Woche wird der Landtag das Wahlgesetz verabschieden. Damit herrscht Klarheit und Rechtssicherheit zur Landtagswahl am 6. Mai 2012.
Das Landesverfassungsgericht hatte bis Ende Mai 2011 die Frist für die Verabschiedung eines neuen Wahlgesetzes gesetzt. Wir sind zwei Monate früher fertig geworden. So, wie wir uns dies vorgenommen hatten. Das neue Wahlrecht sollte nicht „auf die letzte Minute“ verabschiedet werden.
Seit Februar 2010 haben wir am neuen Wahlrecht gearbeitet. Umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörungen, sorgfältige Beratungen und das Bemühen um Kompromisse kennzeichneten die Arbeit. Zudem hatten wir vor Monaten den Ältestenrat gebeten, diese wichtige Frage zu begleiten.
Am Ende haben wir einen Kompromiss gefunden, der eben auch nur ein Kompromiss sein konnte. CDU, SPD und FDP haben das Gesetz mit ihren Stimmen verabschiedet. Es hat damit eine breite Mehrheit im Parlament. Dies ist ein gutes, sachorientiertes Signal. In diesem Sinne sollten wir unsere Arbeit bis zur Neuwahl am 6. Mai 2012 fortsetzen.“
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Max Schmachtenberg
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