| Nr. 030/09
Beteiligung an Sparkassen ermöglichen, Privatisierung vermeiden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten: die Sparkassen in Schleswig-Holstein sind gut aufgestellt. Sie bilden neben Privat- und Genossenschaftsbanken die unverzichtbare dritte Säule des Bankwesens in Deutschland und sie tragen in vorbildlicher Art und Weise dazu bei, die Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft auch in diesen schwierigen Zeiten zu gewährleisten. Unser Anliegen als CDU-Fraktion besteht darin, dass das auch in der Zukunft so bleibt!
Diese Absicht liegt sowohl den Überlegungen der Koalitionsfraktionen zu einer Änderung des Sparkassengesetztes als auch dem Vorschlag der Landesregierung für eine Garantieerklärung zugunsten der Sparkassen zugrunde.
In beiden Fällen geht es darum, unsere Sparkassen zu stärken, indem wir für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sorgen. Dadurch sollen die Sparkassen in die Lage versetzt werden, auch zukünftig die Bürger, die Handwerker und den Mittelstand vor Ort ausreichend mit Krediten zu versorgen. Ich finde beide Vorschläge höchst ehrenwert. Die Fraktionen von CDU und SPD sowie die Landesregierung nehmen damit ihre Verantwort für unser Land und für die Bürgerinnen und Bürger wahr.
Alle Vorschläge rundweg abzulehnen, ohne dabei auch nur eine einzige Lösung zu unterbreiten, ist einfach zu wenig, meine Damen und Herren von den Grünen. Ich frage mich, was ist aus den grünen Idealen und Werten geworden, wenn Sie in der aktuelle Krise ausschließlich auf den eigenen politischen Vorteil bedacht sind und versuchen daraus Kapital zu schlagen. Auch eine Opposition trägt Verantwortung, meine Damen und Herren! Und damit ist, glaube ich, zu den Diskussionsbeiträgen von Bündnis90 / Die Grünen alles Erforderliche gesagt. Werfen wir nun einen Blick auf die FDP: Bei den in der vergangenen Woche präsentierten Vorschlägen werden wir allerdings schnell feststellen, dass diese Vorschläge weitaus größere Fragezeichen und Probleme aufweisen, als es bei den noch offenen Detailfragen auf Seiten der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung der Fall ist.
Nehmen wir den Vorschlag, den Sparkassen ihren Anteil an der HSH Nordbank zu einem „fairen Preis“ abzukaufen. Würde sich dieser faire Preis - wie zwischen zwei Vertragspartnern üblich - am aktuellen Verkehrswert orientieren, dann wäre den Sparkassen damit überhaupt nicht geholfen. Der aktuelle Verkehrswert dürfte nämlich deutlich unterhalb des bisherigen Buchwertes liegen. Ein Verkauf zu diesem Preis würde deshalb für die Sparkassen einen realisierten Kursverlust bedeuten, der das Eigenkapital reduziert und die Kreditvergabefähigkeit einschränkt.
Offensichtlich meint die FDP mit dem fairen Preis also gar nicht den Verkehrswert, sondern einen am bisherigen Buchwert orientierten, und damit voraussichtlich deutlich überhöhten Preis. Der sich daraus unmittelbar ergebene EU-rechtliche Tatbestand einer unerlaubten Beihilfe ist aber um Längen gravierender, als es die rechtlichen Fragen einer Garantie- oder Bürgschaftserklärung auch nur ansatzweise sind. Als weitere Konsequenz ist zu berücksichtigen, dass das Land bei einem Kauf der Sparkassenanteile zum Großaktionär der HSH-Nordbank aufsteigt. Sollte also eine weitere Kapitalzufuhr durch die Anteilseigner erforderlich werden, wie sie der Kollege Kubicki seit Monaten vorhersagt, müsste Schleswig-Holstein hieran den überwiegenden Anteil tragen. Auf Schleswig-Holstein kämen somit zusätzliche Risiken im dreistelligen Millionbereich hinzu, wenn die Regierung gemäß den Vorstellungen der FDP handeln würde.
Für das Sparkassengesetz schlägt die FDP vor, dass sich alle schleswig-holsteinischen Sparkassen an einer neuen Sparkassen Holding beteiligen, welche sich umgekehrt wiederum mit 25,1% an jeder einzelnen Sparkasse beteiligen soll. Meine Damen und Herren, das ist doch ein Nullsummenspiel, bei dem anschließend nicht eine Sparkasse auch nur über einen einzigen Euro zusätzliches Eigenkapital verfügt.
Weiterhin heißt es, Entscheidungen über Beteiligungen sollen autonom vom jeweiligen Eigentümer der Sparkasse getroffen werden. Hierfür bedürfe es einer Zustimmung von 75% des Stammkapitals. Allerdings verfügt der Eigentümer der Sparkasse nach den Vorstellungen der FDP nur noch über einen Anteil von 74,9%, denn die übrigen 25,1% werden ja von der Sparkassen Holding gehalten.
Die Beteiligung weiterer Aktionäre an einer Sparkasse wäre damit der autonomen Entscheidung des Eigentümers entzogen, und würde von der Mehrheitsentscheidung aller Eigentümer der Sparkassen Holding abhängig gemacht.
Sollte es dennoch zu einer Beteiligung weiterer Aktionäre an einer Sparkasse kommen, will die FDP auch die Beteiligung privater Aktionäre zulassen. In dem Augenblick ist aber auch die von der FDP vorgesehene Regelung, dass mindestens 50,1% der Anteile von den öffentlichen Eigentümer gehalten werden müssen, nicht mehr länger aufrechtzuerhalten. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Kapitalmarktfreiheit innerhalb der europäischen Union, denn neue private Aktionäre würden dadurch von einer Mehrheitsbeteiligung ausgeschlossen und somit diskriminiert. Dieser Vorschlag ist deshalb nichts weiter als alter Wein in neuen Schläuchen, nämlich der Versuch der FDP, unsere Sparkassen vollständig zu privatisieren.
Zusammenfassend lässt sich zu den Vorschlägen der FDP deshalb sagen: Nur heiße Luft, keine Problemlösung, rechtlich höchst problematisch und der plumpe Versuch, eine Sparkassenprivatisierung durch die Hintertür zu erreichen.
Meine Damen und Herren, ich bin trotzdem deshalb so ausführlich auf die Vorschläge der FDP eingegangen, um gerade in der Abgrenzung aufzeigen, das die Überlegungen von CDU und SPD sowie der Landesregierung deutlich realistischer sind, wirkliche Problemlösungen bieten und wesentlich geringere rechtliche Fragen aufwerfen.
Eine Änderung des Sparkassengesetztes im Sinne der Koalitionsfraktionen würde es kapitalstarken Sparkassen ermöglichen, sich an schwächeren Sparkassen mit einem Minderheitsanteil zu beteiligen. Wenn dieses auf dem Wege einer Kapitalerhöhung geschieht, würde der kapitalschwachen Sparkasse zusätzliches Eigenkapital zufließen. Sie würde damit in ihrer Kreditvergabefähigkeit gestärkt werden.
Die Möglichkeit solcher Minderheitsbeteiligungen ließe sich auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein begrenzen oder könnte auch auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen des gesamte Bundesgebietes ausgeweitet werden. Beide Möglichkeiten sind EU-rechtlich unbedenklich, da sie sich ausschließlich innerhalb des öffentlichen Bereichs bewegen.
Als weitere Option könnte auch die Hamburger Sparkasse einbezogen werden, sofern sie dem öffentlichen Sektor zugerechnet werden kann. Als Gesellschaft alten Hamburger Rechts, die über keine privaten Anteilseigner verfügt, sondern sich quasi selbst gehört, und außerdem gemäß ihrer Satzung auf das Allgemeinwohl verpflichtet ist, gibt es dafür durchaus mehrere Anhaltspunkte. Eine Entscheidung hierüber wird letztendlich nur die EU-Kommission treffen können. Diese Frage gilt es deshalb noch abschließend zu klären. Allerdings sollten wir die Option auch nicht von vornherein ausschließen, ohne die Antwort der Kommission zu kennen.
Die Änderung des Sparkassengesetztes wäre eine dauerhafte, strukturelle Maßnahme zur Stärkung unserer Sparkassen, indem wir ihnen neben den bestehenden Instrumenten eine weitere Option zur Stärkung ihres Eigenkapitals einräumen. Neben der Stillen Einlage und der Fusion zweier Sparkassen stünde ihnen dann die Möglichkeit von Minderheitsbeteiligungen offen.
Bei der von der Landesregierung erwogenen Garantie- oder Bürgschaftserklärung handelt es sich im Unterschied dazu um eine akute Hilfsmaßnahme, die es den Sparkassen erlauben würde, im Jahresabschluss 2008 eine bilanzrechtlich gebotene Wertberichtigung auf ihre Beteiligung an der HSH Nordbank zu ver-meiden. Auf diesem Wege bliebe die Eigen-kapitalbasis der Sparkassen ungeschmälert, so dass die Möglichkeit zur Kreditvergabe nicht beeinträchtigt würde. Auch hier gibt es EU-rechtliche Fragen zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die Sparkassen die Notwendigkeit für eine Landesbürgschaft nachweisen und genauso ist es erforderlich, eine marktübliche Bürgschaftsprovision zu vereinbaren. Vollkommen klar muss auch sein, dass eine solche Bürgschaft kein vorweggenommener Kaufvertrag ist, sondern eine zeitliche begrenzte Wertabsicherung, bei der das Land im Bürgschaftsfall seine Verpflichtung auch durch die Zahlung des Differenzbetrages erfüllen kann.
Zu guter Letzt kann man glaube ich von den Sparkassen erwarten, dass sie zunächst alle eigenen finanziellen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor sie das Land in die finanzielle Verantwortung nehmen. Die Änderung des Sparkassengesetztes wäre genau solch eine Hilfe zur Selbsthilfe innerhalb des Sparkassensektors und ist deshalb für mich ebenfalls eine Voraussetzung für eine mögliche Landesbürgschaft.
Die Lösungsvorschläge sind damit aufgezeigt. Die sorgfältige Prüfung von offenen Fragen und das konsequente Vorantreiben der geschilderten Vorhaben schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern bedingen einander. In dem wir beides gleichzeitig tun, werden wir unserer Verantwortung gerecht und tun unser Möglichstes, um unseren Sparkassen in dieser Krise beizustehen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel