Landeskinderschutzbericht | | Nr. 200/16
Beim Kinder- und Jugendschutz darf sich nicht ausgeruht werden
Rede wurde zu Protokoll gegeben
Mit der Vorlage des 2. Teils des Landeskinderschutzberichtes mit dem Schwerpunkt „Kinderschutz“ ermöglicht man uns einen guten Überblick über die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein. An dieser Stelle geht unser besonderer Dank an die eingesetzte Kommission nach § 14 Abs. 2 des Kinderschutzgesetzes, die motiviert und engagiert diesen Bericht erstellt hat.
Kinder müssen bei uns gesund und positiv aufwachsen können. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage, wie wir das bestehende Schutzsystem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln und verbessern können. Hierzu müssen wir die aktuelle Situation kritisch betrachten und hinterfragen, um Forderungen und Handlungsbedarfe für die Zukunft zu entwickeln.
Ein funktionierender Kinderschutz braucht lokale und regionale Unterstützung und auch die Unterstützung der Landesebene. Seit Inkrafttreten des Kinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein hat sich die Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land kontinuierlich verbessert. Die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Kinderschutz, der Abbau von sozialer Benachteiligung und das Herstellen von Chancengerechtigkeit.
Die Lebensbedingungen für Kinder müssen kontinuierlich verbessert werden, damit sie gestärkt und positiv aufwachsen können. Denn Armut trägt dazu bei, dass Kinder aus betroffenen Familien häufig gesundheitliche Defizite aufweisen, häufiger bildungsfern aufwachsen und somit über weniger Ressourcen verfügen, um z.B. auch mit Konfliktlagen besser angemessen umgehen zu können.
Hinzu kommt, dass relative Einkommensarmut häufig mit einer Erwerbslosigkeit der Eltern einhergeht.
Alleinerziehende Eltern sind hiervon überdurchschnittlich betroffen. Sie haben bei uns im Land ein etwas überdurchschnittliches Armutsrisiko mit ca. 21 Prozent und das besonders häufig im städtischen Bereich.
Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche haben in Schleswig-Holstein einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem SGB II.
Die Kommission aus anerkannten Fachleuten bemängelt zu Recht, dass die Datenlage über die Angebote und Maßnahmen auch über die Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII trotz des Bundeskinderschutzgesetzes und der damit einhergehenden amtlichen Statistik aus ihrer Sicht noch unzureichend ist. Ich zitiere aus dem Bericht: “Es sind auf der Grundlage der vorhandenen amtlichen Daten lediglich Beschreibungen von Entwicklungen möglich, aber keine Situationsanalysen.“
Das muss sich ändern!
Empfohlen wird ebenfalls, Daten aus der Rechtsmedizin einfließen zu lassen und nutzbar zu machen. Die Kommission stellt weiterhin fest, dass es eine große Vielzahl von Angeboten und Maßnahmen im Kinderschutz und bei den „Frühen Hilfe“ gibt, aber nur wenig Erkenntnisse über die Wirkungszusammenhänge zur Verfügung stehen.
Für eine Weiterentwicklung der zahlreichen Angebote empfiehlt die Kommission der Landesregierung wirkungsorientierte Fragestellungen im fachlichen Diskurs zu erarbeiten.
Diese Empfehlungen sind sehr wichtig, um auch künftig wirkungsvoll und passgenau zu helfen. Es wird gefordert, dass die Landesmittel für das Landesprogramm „Schutzengel“ wieder auf 50.000 Euro je Kommune aufgestockt werden muss, um diese wichtige Präventionsarbeit weiterhin zu gewährleisten und Planungssicherheit für die Maßnahmenträger zu ermöglichen. Dabei sollen sich auch die Kommunen weiterhin finanziell beteiligen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Optimierung des verbindlichen Einladungswesens. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der sog. „falschpositiven“ Meldungen bei den umsetzenden Kommunen immer noch als zu hoch wahrgenommen wird.
Außerdem sollen behandelnde Ärzte in das Netzwerk „Frühe Hilfen“ für den Kinderschutz besser eingebunden werden. Besser berücksichtigt werden muss auch die Situation von Kindern suchtkranker Eltern sowie die Prävention zum sexuellen Missbrauch und der Kinderschutz im schulischen Kontext.
Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Fazit, dass der Kinder und Jugendschutz insgesamt in Schleswig-Holstein gut aufgestellt ist. Es besteht jedoch kein Grund, sich auf dem jetzigen Status auszuruhen!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommission macht eine Vielzahl von Vorschlägen.
Da der Kinder- und Jugendschutz kontinuierlich weiterentwickelt werden muss, ist es unsere Aufgabe, den Bericht und die darin gemachten Vorschläge im Sozialausschuss gründlich zu erörtern.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel