Für die CDU-Landtagsfraktion begrüßte der Wald- und Forstpolitische Sprecher, Hartmut Hamerich, die jüngste Klarstellung Bundesgerichtshofes zur Verkehrssicherungspflicht von Waldbesitzern:
„In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Sperrung von Waldwegen, weil der Eigentümer die Sicherheit von Waldbesuchern nicht garantieren konnte. Nachdem Waldbesuchern das uneingeschränkte Betretungsrecht eingeräumt wurde, wurde ihnen jetzt bescheinigt, dass sie aus der Betretung resultierende „typische Waldgefahren“ schadenersatzlos hinnehmen müssen. Jetzt heißt es für Spaziergänger: Augen auf - auch im Wald. Im eigenen Interesse sollte der Waldbesucher nicht nur geradeaus und nach unten schauen, sondern ab und zu auch mal einen Blick nach oben werfen.“