| Nr. 188/13

Aufenthaltsrecht muss gelungene Integration berücksichtigen

Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Astrid Damerow, hat die heutige (22. März 2013) Entscheidung des Bundesrates zur Änderung des Aufenthaltsrechts begrüßt.

Die Neuregelungen sollen dafür sorgen, dass erfolgreiche Integration auch bei der Frage der Erteilung von Aufenthaltstiteln stärker berücksichtigt wird. Insbesondere im Hinblick auf die bisherige Praxis der sogenannten Kettenduldung, die durch die Neureglung beschränkt werden könnte, ist dies ein bedeutender Fortschritt. Durch die Neuregelung soll dem Umstand, dass Ausländerinnen und Ausländer sich trotz schwierigster rechtlicher Rahmenbedingungen nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse integrieren, Rechnung getragen werden. Wer sich integriert hat, dessen persönlicher Einsatz muss auch durch ein Aufenthaltsrecht belohnt werden können, sagte Damerow in Kiel.

Die Politikerin wies zudem darauf hin, dass der Bundesratsentscheidung vor allem eine Initiative aus Schleswig-Holstein zugrunde liege, die von der vormaligen CDU-geführten Landesregierung ausgegangen sei. Es gebe viele Menschen, denen es allein aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen bislang nicht möglich sei, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, obwohl sie sich erfolgreich bemüht hätten, in der Gesellschaft anzukommen. Gelungene Integration sei die beste Voraussetzung für einen Aufenthalt in Deutschland.

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