| Nr. 418/2010
Auf der Zielgeraden müssen letzte Kinderkrankheiten geheilt werden
Zu der für Mitte Dezember 2010 geplanten Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende der AG-Medien in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der CDU/CSU-Fraktionen, Dr. Christian von Boetticher, heute (19.11.2010) in Kiel:
„Es ist gut, dass in dem Vertragsentwurf schon wesentliche Kritikpunkte an der Ursprungsfassung entschärft werden konnten. Den Bürgern und den Unternehmen wurde eine vereinfachte Rundfunkfinanzierung ohne lästige GEZ-Kontrollen versprochen. Es zeichnet sich ab, dass dieses Versprechen gehalten werden kann“.
Die geplante Gebührenstabilität werde in Verbindung mit vielen Befreiungstatbeständen für finanziell schwache Menschen dafür sorgen, dass die Interessen der Rundfunkanstalten unter Berücksichtigung der sozialen Ausgewogenheit der Reform gewahrt werden.
Von Boetticher machte allerdings deutlich, dass auf der Zielgeraden noch die letzten „Kinderkrankheiten“ zu heilen seien. Es bestehe immer noch Handlungsbedarf. Damit der Staatsvertrag nach der Unterzeichnung durch die Regierungschefs auch in den Länderparlamenten die notwendige Zustimmung erfahren könne, müssten noch verbliebene Kritikpunkte beseitigt werden. Der Medienpolitiker verwies hierzu auf einen in der AG-Medien der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 12. November 2010 in Düsseldorf hergestellten Konsens.
Ein dringendes Problem sei nach wie vor die vorgesehene Einführung eines eigenen Kfz-Beitrags im nicht-privaten Bereich. Diese Regelung verhalte sich zum geplanten „geräteunabhängigen Beitrag“ systemwidrig und mache das Vertragswerk unnötig rechtlich angreifbar.
Von Boetticher: „Unternehmen müssen nicht mit einem hohen Verwaltungsaufwand für ihre Fahrzeuge belastet werden, wenn sie den gleichen Beitrag zur Rundfunkfinanzierung auch auf einfacherem Wege leisten können.“
Kleinere Probleme seien dagegen beispielsweise noch, dass es nicht zu unnötigen Doppelbelastungen für Menschen kommen sollte, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen müssten.
„Wenn diese Probleme ausgeräumt sind, steht der Reform nichts mehr im Wege. Dies habe ich mit heutigem Schreiben der federführenden Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz mitgeteilt“, so der CDU-Politiker abschließend.
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Max Schmachtenberg
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