Petra Nicolaisen

Petra Nicolaisen
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 131/14

Auch die Sicherheit bei Demonstrationen dient dem Schutz der Versammlungsfreiheit!

Die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, erklärte zum heute (6. März 2014) vorgestellten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Versammlungsgesetz:
„Die Sicherheit von Demonstranten kommt im Änderungsantrag von SPD, GRÜNE und SSW zu kurz. Die Versammlungsfreiheit ist nur zu gewährleisten, wenn auch für die Sicherheit der versammelten Personen gesorgt ist. Polizeiliche Kontrollstellen vor Demonstrations- und Kundgebungsorten machen in der Praxis Sinn und sollten sich darum auch im neuen Gesetz wieder finden.“

Ebenso bemängelte die Innenpolitikerin die Pläne von SPD, GRÜNE und SSW, dass künftig keine Versammlungsleitung zu benennen sei. „Das Fehlen eines Ansprechpartners vor Ort kann einen reibungslosen Ablauf von Demonstrationen und Kundgebungen verhindern. Die Behörden brauchen Ansprechpartner, um erforderliche Rückkopplungen vornehmen zu können. Die Koalitionäre sollten hier dringend nacharbeiten“, forderte Nicolaisen.

Die Regierungsfraktionen planten zudem, eine Reihe von Straftatbeständen in Ordnungswidrigkeiten umzuwandeln.

„Das ist genau der falsche Weg. Es kann nicht sein, dass ein vermummter Demonstrant nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl gerade die Vermumung ein erhebliches Gefahrenpotential in sich birgt. Der gleiche vermummte Demonstrant soll aber das Recht haben, die Identität jedes Polizisten auf der Versammlung anhand der Kennzeichnungspflicht aufzudecken“, kritisierte Nicolaisen.

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