Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

| Nr. 258/12

An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen – Bekenntnis der neuen Koalition zur Karfreitagsruhe ?

Mit Spannung erwartet die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag das gemeinsame Votum der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW über die Stellungnahme des Landtages zu einem Beschwerdeverfahren zur Karfreitagsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, das auf der Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses für die Sitzung am Mittwoch, 13. Juni 2012 (ab 08:30 Uhr) zur Beratung ansteht:

Hierzu erklärte die innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, heute (12. Juni 2012) in Kiel:

„Für die CDU-Fraktion ist klar: Die Karfreitagsruhe hat ihre Berechtigung und ist verfassungsgemäß. Wir beantragen deshalb eine Stellungnahme des Landtages, welche den Erhalt der Karfreitagsruhe eindeutig befürwortet.“

Angesichts der unterschiedlichen bisherigen Positionierungen der Koalitionspartner der Dänen-Ampel zum Umgang mit christlichen Werten sei völlig unklar, wie die Regierungsmehrheit sich in dieser Frage positionieren werde. So solle der konfessionsgebundene Religionsunterricht in Schleswig-Holstein nach dem Willen der Dänen-Ampel bald abgeschafft werden. Vor der Landtagswahl habe sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Rasmus Andresen, auch für ein Ende des Tanzverbotes am Karfreitag ausgesprochen. Fraktionschef Robert Habeck hatte dies als „Privatmeinung“ Andresens bezeichnet. Auch SPD-Fraktionschef Ralf Stegner hatte sich dafür ausgesprochen, „den Karfreitag in seiner Besonderheit zu erhalten.

Nicolaisen: „Die Zeit der Reden ist vorbei. Schon am Mittwoch heißt es: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen. Die Dänen-Ampel muss sich entscheiden, wie sie mit unseren christlichen Werten umgehen will.“

Hintergrund:

In Bezug auf die Karfreitagsruhe ist dem Schleswig-Holstein Landtag vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Gelegenheit gegeben worden, in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren Stellung zu nehmen (Az. 1 BvR 458/10). Ein Beschwerdeführer aus Bayern greift das Verbot seiner Tanzveranstaltung „Heidenspaß statt Höllenqual – Religionsfreie Zone München 2007“ an, zu der unter anderem auch eine Rockband auftreten sollte. Die Gelegenheit zur Stellungnahme wird den Landtagen durch das BVerfG üblicherweise dann gegeben, wenn in anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen bestehen. In Schleswig-Holstein gilt nach § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage am Karfreitag von 0:00 bis 24:00 Uhr ein Verbot von Veranstaltungen, die dem ernsten Charakter des Tages nicht entsprechen.

Am Mittwoch den 13. Juni 2012 wird der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags darüber beraten, welche Positionierung er dem Landtag vorschlägt (Beginn 08:30 Uhr, Landeshaus, Raum 139). Der Landtag wird seine abschließende Entscheidung über eine Stellungnahme voraussichtlich in der danach stattfindenden Plenarsitzung treffen.

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