Vorkaufsrecht | | Nr. 59/24
Alter Wein in neuen Schläuchen
Zur erneuten Debatte zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und der damit verbundenen Vorhaben, das Vorkaufsrecht des Naturschutzes abzuschaffen, erklärt die umweltpolitische Sprecherin Cornelia Schmachtenberg:
„Erneut hat der Landtag heute über den Vorschlag der FDP zur Abschaffung des Vorkaufsrechts im Landesnaturschutzgesetz debattiert. Nach den Debatten im März und im November des vergangenen Jahres nun also die dritte Plenardebatte zu dem Thema, in der Hoffnung einen Keil in die schwarz-grüne Koalition zu treiben. Neue sachdienliche Erkenntnisse gab es hier auch heute nicht. Die FDP versucht mit der heutigen Aussprache alten Wein in neuen Schläuchen zu verkaufen.
CDU und Grüne haben unterschiedliche Auffassungen zum im Landesnaturschutzgesetz verankerten Vorkaufsrecht. Aber so lange die Ausübung des Vorkaufsrechtes eine Größenordnung von insgesamt 100 Hektar pro Jahr nicht überschreitet, werden wir an dieser Rechtslage nichts ändern. Das wird sich auch nicht ändern, sollte die FDP diesen Punkt ein viertes Mal im Landtag zum Thema machen.
Wir haben heutzutage vielfältige Ansprüche auf die begrenzte Ressource Fläche. Der Naturschutz hat berechtigte Interessen, genauso wie Landwirtschaft, die Schaffung neuer Infrastruktur aber auch bei der Entwicklung von neuen Wohn- oder Gewerbeflächen. Die Flächeninanspruchnahme muss daher insgesamt überdacht werden. Hierfür brauchen wir für die Zukunft kluge Lösungen. Der einfache Vorschlag der FDP bringt uns hier nicht weiter“, so Schmachtenberg.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel