Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)

Petra Nicolaisen (ehemalige Abgeordnete)
Innen- und Rechtspolitik

Energiewende | | Nr. 251/16

Albig-Regierung will private regionale Dienstleister per Gesetz in die Pleite zwingen

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johannes Callsen, und die innenpolitische Sprecherin Petra Nicolaisen haben den heute im Innen- und Rechtsausschuss von SPD, Grünen und SSW durchgewunkenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Kommunalwirtschaft der Landesregierung scharf kritisiert:

„Dieses Gesetz bedeutet nicht nur die Verdrängung privater Dienstleister aus Aufgaben der Grundversorgung. SPD, Grüne und SSW setzen beispielsweise im Heizungsbereich gezielt auf Monopole kommunaler Unternehmen. Durch die Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten insgesamt drohen den Bürgerinnen und Bürgern höhere Kosten und mehr Risiko“, erklärte Callsen in Kiel.

Der Gesetzentwurf sei erkennbar darauf ausgerichtet, Aufgaben der Grundversorgung künftig nur noch durch Unternehmen in kommunaler Trägerschaft erledigen zu lassen. Für Kommunen solle es künftig die Möglichkeit geben, alle Haushalte zum Anschluss an ein Fernwärmenetz zu zwingen.

„Das macht den Heizungsinstallateur überflüssig und damit arbeitslos. Die mit dem Handwerk geschlossene Marktpartnervereinbarung – mit der das angeblich unterbunden werden soll – ist nicht justiziabel und damit eine reine Beruhigungspille“, so Callsen.

Künftig könnten sich Stadtwerke überregional stärker beteiligen. Dies mache es bedeutend schwieriger, Bürgerwindparks zu betreiben. „Energiewendeminister Habeck gibt sich auf Bundesebene als Kämpfer für Bürgerwindparks. Er hätte diesem Gesetzentwurf niemals zustimmen dürfen“, so Callsen.

Auch die innenpolitische Sprecherin Petra Nicolaisen warnte vor den Folgen des Gesetzes. Es gebe gute Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen sich große Beteiligungen von der Kommunalaufsicht genehmigen lassen müssten. An dieser bewährten Praxis solle man festhalten und diese nicht durch Durchgriffsrechte der Gemeindevertretungen ersetzen.

„Stadtwerke sind in erster Linie für die Grundversorgung ihrer eigenen Bürger zuständig. Es gibt keinen Grund, dieses bisher erfolgreiche Geschäftsmodell aufzubrechen. Glücksritter müssen sie nicht sein,“ so Petra Nicolaisen.

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