Akademische Freiheit bedeutet nicht, vom Abitur bis zur Rente auf Kosten der Allgemeinheit Studentenprivilegien zu genießen!
Zur Debatte über Langzeitstudenten, die bis zur Dauer von 108 Semestern an einer Universität immatrikuliert sind, erklärte der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Daniel Günther, heute (02. September 2011) in Kiel:
„Akademische Freiheit kann nicht die Freiheit bedeuten, vom Abitur bis zur Rente auf Kosten der Allgemeinheit Studentenprivilegien zu genießen. Das Ziel eines Studiums ist ein akademischer Abschluss. Dieses Ziel kann und muss in aller Regel nach spätestens zehn Jahren erreicht sein. Ansonsten ist eine Ernsthaftigkeit, welche die Finanzierung durch die Allgemeinheit rechtfertigt, nicht mehr zu erkennen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz die Hochschulen besser in die Lage versetzt, regulierend einzugreifen.“